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Bei Wohn-Riester-Darlehen genau hinschauen
Baufinanzierung - Baufi Journal, News und Wissenswertes
| 07.09.2009 - Baufinanzierung |
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Bei Wohn-Riester-Darlehen genau hinschauenVon Anette Stein (ast) Für Selbstnutzer kann sich ein so genanntes Riester-Darlehen oder ein Riester-Bausparvertrag lohnen. Seit dem 1. November 2008 dürfen Banken, Bausparkassen und Versicherer entsprechende Verträge anbieten. Wer ein solches Darlehen abschließt, erhält für die Tilgung seines Darlehens die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für einen herkömmlichen Riester-Sparvertrag.
Kostenunterschied ist entscheidend
Zwischen den derzeitig angebotenen Riester-Annuitäten-Darlehen und herkömmlichen Hypothekendarlehen mit einer Zinsbindung zwischen 5 und 20 Jahren bestehen bezüglich der Konditionen kaum Unterschiede. Es gibt einige günstige Riester-Angebote, viele Finanzinstitute verlangen aber auch höhere Zinsen als für Darlehen ohne Förderung. Besonders zinsgünstig können Kombiverträge der Bausparkassen sein, die aus einem Bausparvertrag und einem tilgungsfreiem Darlehen bestehen und eine Laufzeit von ca. 20 Jahren haben. Jedoch profitieren von diesen Bausparangeboten nur Bauherren mit genügend Eigenkapital. Mindestens 20 Prozent des Kaufpreises zuzüglich der Nebenkosten sind Pflicht.
Letztendlich ist der Kostenunterschied entscheidend, ob sich ein solches Darlehen rechnet. Zwar können sich aufgrund der Förderung sogar Riester-Darlehen mit einem etwas höheren Zinssatz als bei herkömmlichen Darlehen lohnen. Doch je höher der Zinsabstand, desto mehr schrumpfen die Vorteile durch die Förderung. So kann ein Riesterdarlehen mit einem relativ hohen Zinssatz für den Darlehensnehmer teurer sein als ein ungefördertes Darlehen. Deshalb müssen Bauherren genau hinschauen und sich die besten Angebote herauspicken.
Zulagen und Steuervorteile
Riester-Darlehensnehmer erhalten Zulagen vom Staat. Wer jährlich vier Prozent seines Bruttoeinkommens des Vorjahres, maximal 2.100 Euro, zur Tilgung eines Riester-Darlehens einsetzt, hat Anspruch auf die volle Förderung. Die Voraussetzung: Der Antragsteller hat sein Eigenheim erst nach 2007 gebaut oder gekauft und nutzt es selbst. Außerdem muss das Riester-Darlehen vom Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert sein. Spätestens bis zum 68. Lebensjahr muss der Förderberechtigte das Darlehen getilgt haben.
Die jährlichen Zulagen pro Erwachsenem betragen 154 Euro und 185 Euro je Kind beziehungsweise 300 Euro, wenn das Kind 2008 oder später geboren ist. Hinzu kommen eventuell noch Steuervorteile. Dies ergibt sich aber nur, wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen insgesamt übersteigt. Jeder Förderberechtigte hat die Möglichkeit, einen Tilgungsbetrag von bis zu 2.100 Euro inklusive Zulagen im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Weil der Kreditnehmer das Riester-Darlehen schneller zurückzahlt, spart er auch darüber hinaus noch Geld. Insgesamt kann die Summe aus Zulagen, Steuervorteilen und Zinsersparnissen bei 10.000 Euro liegen – je nach Einkommen, Alter, Kinderzahl und Finanzierung aber auch weit darüber.
Zwei Verträge für Ehepaare
Verheiratete müssen getrennte Verträge abschließen, weil beide Partner einen eigenen Anspruch auf die Förderung haben. Das gilt auch dann, wenn ein Partner kein eigenes Einkommen hat und nur mittelbar zulageberechtigt ist. Dadurch wird die Finanzierung etwas komplizierter, was aber in der Regel kein Problem darstellt. Manche Anbieter vergeben grundsätzlich kein Riester-Darlehen an den nichtverdienenden Ehepartner.
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Hausbau: Die Qual der Wahl Wollen Sie bauen, müssen Sie entscheiden, welche Art von Haus es sein soll. Es gibt verschiedene Baupartner, und jeder ist mit spezifischen Vor- und Nachteilen verbunden. Grundsätzlich muss man zwischen drei Gruppen unterscheiden: Architekten, Bauträger und Fertighausanbieter. Hausbau: Die Qual der Wahl Schenkungen für Finanzierung nutzen Zu Anfang nächsten Jahres steht eine Reform des Erbschaftssteuerrechts an. Wer seine Verwandten gern bei der Finanzierung des Eigenheims unterstützen möchte, sollte sich beeilen. Zwar gelten zukünftig für direkte Nachkommen höhere Freibeträge, doch werden beispielsweise die Beträge für Nichten und Neffen oder Geschwister beschnitten. Schenkungen für Finanzierung nutzen Absicherung für die Bauzeit: Die Bauherrenhaftpflichtversicherung Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist praktisch unerlässlich für Bauwillige, denn sie haftet für Schäden gegenüber Dritten. Fügt jemand einem anderen einen Schaden zu, auch ungewollt, haftet er dafür mit seinem gesamten Vermögen solange, bis der Schaden komplett bezahlt ist. Festegelegt ist dies in § 823 BGB. Absicherung für die Bauzeit: Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
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