Der Baufi24 Ratgeber: Baufinanzierung & Immobilienfinanzierung
Bankwechsel ohne Notargebühren
Nach dem Auslaufen der Zinsbindungszeit müssen sich Baufinanzierer entscheiden, wo sie ihren Kredit weiterführen. Viele Darlehensnehmer bleiben dann bei ihrer alten Bank, obwohl andere Kreditinstitute eventuell eine günstigere Anschlussfinanzierung bieten. Sie verschenken damit Tausende von Euro.
Ein großer Teil der Bankkunden scheut offenbar einen Bankenwechsel nach dem Ende der Zinsbindungszeit. Laut Statistiken der Bundesbank wurden im Jahr 2007 78,7 Milliarden Euro Darlehenssumme bei der alten Bank aufgenommen, lediglich 9,9 Milliarden entfielen auf Darlehen bei einer neuen Bank.
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Die "Treue" der Kunden liegt mitunter auch in der weitverbreiteten Annahme begründet, dass bei einem Bankwechsel für die Umschreibung der als Sicherheit dienenden Grundschuld auf die neue Bank erneut Notarkosten anfallen. Doch ist ein Notartermin in der Regel in einem solchen Fall nicht nötig. Denn wenn sich der Darlehensnehmer für eine Anschlussfinanzierung bei einem anderen Kreditinstitut entschließt, ist dieses ermächtigt, eine Grundschuldabtretung zu veranlassen. Zwar fallen für die Umschreibung auch Gebühren an, diese sind aber recht gering. Beispiel: Sind im Grundbuch 200.000 Euro eingetragen, kostet die Abtretung 285 Euro.
Teurer wird es nur, wenn die Grundschulden im Grundbuch gelöscht und anschließend ein neuer Betrag eingetragen werden muss. Für die Löschung der alten Summe und die Eintragung der neuen würden dann 1.279 Euro anfallen. Ein solches Prozedere ist aber nur nötig, wenn neue Grundschulden einzutragen sind, weil bei der Anschlussfinanzierung der Darlehensbetrag höher liegt als der bisherige Kredit. In der Regel ist bei einem Hypothekenkredit jedoch der umgekehrte Fall üblich: Der Darlehensnehmer hat bis zu Ende der Zinsbindungszeit meist einen Teil des Darlehens abbezahlt und benötigt bei der Neufinanzierung keine zusätzlichen Grundschulden.
Viele Banken versenden ihren Kunden erst kurz vor Ablauf der Zinsbindungszeit Verlängerungsangebote. Zwar müssen die Angebote laut Bundesgerichtshof so rausgehen, dass dem Kreditnehmer eine Überlegungsfrist von zwei Wochen bleiben. Doch reicht ein solcher Zeitraum meist nicht aus, um eine günstigere Alternative zu finden. Schließlich müssen sich andere Banken erst ein Bild von der Immobilie und den finanziellen Hintergründe des Bauherrn machen, ehe sie ein verbindliches Angebot abgeben können.
Tipp: Bei der Anschlussfinanzierung sollten Sie genauso vorgehen wie bei einer neuen Finanzierung, denn die Effektivzinsen verschiedener Kredithäuser können sich um einiges unterscheiden. Zudem gibt es Bankhäuser, die Altkunden schlechtere Konditionen unterbreiten als Neukunden. Vergleichen Sie also! Bitten Sie die Bank drei Monate vor Fristablauf um ein verbindliches Verlängerungsangebot und holen Sie gleichzeitig auch Offerten von anderen Anbietern ein. Entscheiden Sie sich für den günstigsten Kredit und wechseln Sie die Bank. Die Gebühren, die Sie für Umschreibung leisten müssen, zahlen sich aus, denn die mögliche Zinsersparnis durch den Bankwechsel übersteigt diese Kosten um ein Vielfaches.