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05.02.2012 - Baufinanzierung
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Aufpassen bei der Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist die essenzielle Versicherung für Hauseigentümer. Mitenthalten ist die Feuerrohbauversicherung, die für Bauherren, insbesondere auch für die Finanzierung wichtig ist. Wie das Versicherungsanalyse-Unternehmen Franke und Bornberg ermittelte, gibt es doch erhebliche Unterschiede beim Versicherungsschutz.

Versicherungsumfang
Die Wohngebäudeversicherung deckt alle Schäden ab, die am Haus durch Brand, Sturm, (Hagel) und Leitungswasser passieren. Dadurch soll gewährleistet sein, dass das Gebäude nach dem Schadensfall wieder errichtet oder saniert werden kann. Mitenthalten im Versicherungsschutz ist auch das
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Gebäudezubehör wie beispielsweise Terrassen, Müllboxen, Einbauküchen oder Einbauschränke und Anbauteile wie Markisen. Außerdem können in den Vertrag auch außerhalb des Wohngebäudes befindliche Bauwerke wie Garagen oder Gartenhäuser mitversichert sein. Der Versicherungsnehmer kann sich zudem für einen erweiterten Versicherungsschutz entscheiden, dieser umfasst dann weitere Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen.
 
1. Problemfall: der Versicherungsschutz
Alle Versicherer bieten in Deutschland einen Grundversicherungsschutz über die drei Teilbereiche Brandt, Sturm und Leitungswasser an. Aber es gibt auch Versicherungslücken, die je nach Versicherer entstehen können, so sind Fahrzeuganprall ans Gebäude, Dekontaminierung des Erdreichs oder Rohrbrüche auf dem Grundstück nicht überall mitversichert, wie das Analysehaus Franke und Bornberg feststellte. Gerade der Fahrzeuganprall kann einen kapitalen Gebäudeschaden verursachen und die Dekontaminierung des Bodens eine teuere Bodensanierung nötig machen. Daher sollten Versicherte den Punkt Fahrzeuganprall mitversichern, wenn sich ihr Gebäude in exponierter Lage beispielsweise am Ortsanfang, in der Nähe von gefährlichen Kurven oder Kreuzungen befindet. Schlimm wird es, wenn nach einem Brand Schadstoffe im Boden nachgewiesen werden. So sind spezielle Hausanstriche, Beschichtungen oder Wärmedämmungen aus Polystyrol im Brandfall Auslöser von Schadstoffstoffeinlagerungen im Boden. Die Kommune kann dann verfügen, dass der Boden ausgetauscht wird. Dies ist als Kostenrisiko nur schwer zu kalkulieren, daher sollten Häuser, die die entsprechenden Voraussetzungen für eine erhebliche Schadstoffbelastung mit sich bringen, immer mit einer Versicherung besichert werden, die die Kosten für eine Dekontaminierung übernimmt.
 
2. Problemfall: Unterversicherung
Eine weit unterschätzte Gefahr bei der Wohngebäudeversicherung ist die Unterversicherung. Nicht wenige Hauseigentümer werten ihr Gebäude im Laufe der Zeit auf. Da wird der Dachboden ausgebaut und gegebenenfalls vermietet, eine neue Garage aufs Grundstück gestellt oder Anbauten werden vorgenommen. All dies ist relevant für die Versicherung. Häufig erhöht sich damit auch der Wert des Hauses. Dadurch entsteht eine Unterversicherung – das Gebäude ist also mehr Wert als im Versicherungsschein ausgewiesen. Wer dies seinem Versicherer nicht meldet und den Versicherungsschutz entsprechend anpasst, der erlebt im Schadenfall eine böse Überraschung. Der Versicherer zahlt dann weniger oder im schlimmsten Fall gar nicht. Versicherte sollten daher einen Unterversicherungsverzicht grundsätzlich vereinbaren. Eine weitere Form der Unterversicherung ergibt sich häufig im Bereich der behördlichen Anordnungen. So ersetzen die Versicherer bei einem Hausbrand zwar die Kosten beispielsweise für Fenster oder Wärmedämmung nach dem vereinbarten Standard, jedoch haben sich die Rahmenbedingungen verschärft. So müssen Fenster nach dem neuesten Energiestandard eingebaut oder eine dickere Wärmedämmung angebracht werden. Hier sollte der Versicherungsnehmer darauf achten, einen Versicherungsschutz abzuschließen, der zu 100 Prozent die Kosten für behördliche Anordnungen übernimmt. Ansonsten muss der Versicherte die Aufwendungen je nach Vertrag ganz oder teilweise übernehmen.
Das Insolvenzrisiko des Bauträgers absichern

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Bislang gibt es kein ausreichendes gesetzliches Sicherungssystem, das Verbraucher vor den Folgen der Insolvenz des Bauträgers schützt. Bauherren, die knapp kalkulieren müssen, sollten deshalb selbst vorsorgen, damit sie sich im Ernstfall die entstehenden Mehrkosten leisten können. Das Insolvenzrisiko des Bauträgers absichern
 
Bauen oder Kaufen - die Aufgaben des Notars

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Wer eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen will, braucht auch immer einen Notar, um das Geschäft rechtmäßig abzuwickeln. Damit ist diese Berufsgruppe ein wichtiges Organ der Rechtspflege, insbesondere wenn Privatpersonen und Unternehmer mit im Spiel sind. Die Bundesnotarordnung legt dabei seine Aufgaben fest.Bauen oder Kaufen - die Aufgaben des Notars
 
Richtig versichert, schon während der Bauphase

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Das Bauhandwerk gehört neben den Forstbetrieben zu den unfallstärksten Gewerken überhaupt. Um dieser Tatsache zu begegnen und sich im Falle eines Falles rechtlich und finanziell abzusichern, sollte man zeitig mit einem Versicherungsvertreter in Kontakt treten.Richtig versichert, schon während der Bauphase
 
 

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