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Der Baufi24 Ratgeber: Baufinanzierung & Immobilienfinanzierung

05.02.2012 - Baufinanzierung
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Aufpassen bei der Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist die essenzielle Versicherung für Hauseigentümer. Mitenthalten ist die Feuerrohbauversicherung, die für Bauherren, insbesondere auch für die Finanzierung wichtig ist. Wie das Versicherungsanalyse-Unternehmen Franke und Bornberg ermittelte, gibt es doch erhebliche Unterschiede beim Versicherungsschutz.

Versicherungsumfang
Die Wohngebäudeversicherung deckt alle Schäden ab, die am Haus durch Brand, Sturm, (Hagel) und Leitungswasser passieren. Dadurch soll gewährleistet sein, dass das Gebäude nach dem Schadensfall wieder errichtet oder saniert werden kann. Mitenthalten im Versicherungsschutz ist auch das
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Gebäudezubehör wie beispielsweise Terrassen, Müllboxen, Einbauküchen oder Einbauschränke und Anbauteile wie Markisen. Außerdem können in den Vertrag auch außerhalb des Wohngebäudes befindliche Bauwerke wie Garagen oder Gartenhäuser mitversichert sein. Der Versicherungsnehmer kann sich zudem für einen erweiterten Versicherungsschutz entscheiden, dieser umfasst dann weitere Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen.
 
1. Problemfall: der Versicherungsschutz
Alle Versicherer bieten in Deutschland einen Grundversicherungsschutz über die drei Teilbereiche Brandt, Sturm und Leitungswasser an. Aber es gibt auch Versicherungslücken, die je nach Versicherer entstehen können, so sind Fahrzeuganprall ans Gebäude, Dekontaminierung des Erdreichs oder Rohrbrüche auf dem Grundstück nicht überall mitversichert, wie das Analysehaus Franke und Bornberg feststellte. Gerade der Fahrzeuganprall kann einen kapitalen Gebäudeschaden verursachen und die Dekontaminierung des Bodens eine teuere Bodensanierung nötig machen. Daher sollten Versicherte den Punkt Fahrzeuganprall mitversichern, wenn sich ihr Gebäude in exponierter Lage beispielsweise am Ortsanfang, in der Nähe von gefährlichen Kurven oder Kreuzungen befindet. Schlimm wird es, wenn nach einem Brand Schadstoffe im Boden nachgewiesen werden. So sind spezielle Hausanstriche, Beschichtungen oder Wärmedämmungen aus Polystyrol im Brandfall Auslöser von Schadstoffstoffeinlagerungen im Boden. Die Kommune kann dann verfügen, dass der Boden ausgetauscht wird. Dies ist als Kostenrisiko nur schwer zu kalkulieren, daher sollten Häuser, die die entsprechenden Voraussetzungen für eine erhebliche Schadstoffbelastung mit sich bringen, immer mit einer Versicherung besichert werden, die die Kosten für eine Dekontaminierung übernimmt.
 
2. Problemfall: Unterversicherung
Eine weit unterschätzte Gefahr bei der Wohngebäudeversicherung ist die Unterversicherung. Nicht wenige Hauseigentümer werten ihr Gebäude im Laufe der Zeit auf. Da wird der Dachboden ausgebaut und gegebenenfalls vermietet, eine neue Garage aufs Grundstück gestellt oder Anbauten werden vorgenommen. All dies ist relevant für die Versicherung. Häufig erhöht sich damit auch der Wert des Hauses. Dadurch entsteht eine Unterversicherung – das Gebäude ist also mehr Wert als im Versicherungsschein ausgewiesen. Wer dies seinem Versicherer nicht meldet und den Versicherungsschutz entsprechend anpasst, der erlebt im Schadenfall eine böse Überraschung. Der Versicherer zahlt dann weniger oder im schlimmsten Fall gar nicht. Versicherte sollten daher einen Unterversicherungsverzicht grundsätzlich vereinbaren. Eine weitere Form der Unterversicherung ergibt sich häufig im Bereich der behördlichen Anordnungen. So ersetzen die Versicherer bei einem Hausbrand zwar die Kosten beispielsweise für Fenster oder Wärmedämmung nach dem vereinbarten Standard, jedoch haben sich die Rahmenbedingungen verschärft. So müssen Fenster nach dem neuesten Energiestandard eingebaut oder eine dickere Wärmedämmung angebracht werden. Hier sollte der Versicherungsnehmer darauf achten, einen Versicherungsschutz abzuschließen, der zu 100 Prozent die Kosten für behördliche Anordnungen übernimmt. Ansonsten muss der Versicherte die Aufwendungen je nach Vertrag ganz oder teilweise übernehmen.
Für jeden Wohntyp das richtige Haus

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Ein berühmtes und oft zitiertes Sprichwort sagt aus, was auch für die Hausgestaltung gilt: Die Geschmäcker sind verschieden. So wundert es auch nicht, dass gerade im Bereich der Hausplanung es oft kontroverse Diskussionen gibt. Welcher Haustyp ist der richtige? Lieber so oder doch anders? Ja, die Architekten und Bauzeichner können so manches Lied davon singen, wie unterschiedlich doch die Vorstellungen sein können. Doch auch praktische Gründe sprechen für die diversen Hausformen.Für jeden Wohntyp das richtige Haus
 
Baufinanzierung: Bausparprodukte mit Riester lohnen sich

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Ob sofort oder später: Riester-Produkte der Bausparkassen sind eine gute Möglichkeit das Eigenheim zu finanzieren – dank der staatlichen Förderung bringen solche Verträge Vorteile mit sich.Baufinanzierung: Bausparprodukte mit Riester lohnen sich
 
Baufinanzierung: Das Arbeitgeberdarlehen

Baufinanzierung: Das Arbeitgeberdarlehen

Das Wichtigste für Bauherren oder Immobilienerwerber ist die Beschaffung von möglichst viel Eigenkapital. Eigenkapital ist für die meisten Finanzierungswilligen ein heißes Eisen, da meist nicht genügend angespart wurde. Dementsprechend werden Verwandtendarlehen häufig genutzt, eine Geldquelle bleibt in den Überlegungen meist außen vor: der Arbeitgeber. Die Tradition von Arbeitgeberdarlehen ist dabei lang, sie reicht bis ins Mittelalter zurück. Manchmal wird diese Darlehensform auch als Personalkredit oder Mitarbeiterdarlehen bezeichnet. Der Vorteil: Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an und auch die Entscheidungen laufen meist schnell ab.Baufinanzierung: Das Arbeitgeberdarlehen
 
 

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