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08.07.2009 - Baufinanzierung
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Das Arbeitgeberdarlehen

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 Wer zusätzliches Geld für sein Bau- oder Kaufvorhaben braucht, kann eventuell von seinem Arbeitgeber ein kostengünstiges Darlehen erhalten. Die Bedingungen dabei können sehr unterschiedlich sein. Sie sind von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, vom Verdienst und manchmal von der Stellung im Unternehmen abhängig. Kreditgebende Banken sehen ein Arbeitgeberdarlehen gerne, weil dieses einen Vertrauensbeweis für den Arbeitnehmer darstellt und davon auszugehen wird, dass der Arbeitsplatz noch in absehbarer Zeit gesichert ist.

Grundsätzlich sollte jeder, der ein Arbeitgeberdarlehen bekommen kann, dies in Anspruch nehmen, da die Zinsen meistens günstig sind und zudem Bearbeitungsgebühren in der Regel nicht anfallen. Für den Arbeitgeber bedeutet ein solcher Kredit einen zinslosen oder zinsermäßigten Lohnvorschuss. Viele Chefs gewähren ihn statt einer Gehaltserhöhung, von der wegen des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabzugs unterm Strich nicht einmal die Hälfte für den Bauherren übrig bleibt. Das kann je nach persönlichem Steuersatz eine erhebliche Ersparnis bedeuten. Insofern profitieren beide Seiten, da natürlich auch das Unternehmen keine Sozialversicherungsbeiträge auf das Arbeitgeberdarlehen zahlt.
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Arbeitgeberdarlehen und Steuer
Vergeben Firmen Kredite mit steuerlich akzeptierten Effektivzins von 5,5 Prozent, so entsteht für den Mitarbeiter kein Vorteil, so dass er keine Steuern zahlen muss. Häufig liegen die Zinsen für ein Arbeitgeberdarlehen aber unterhalb dieser Grenze. In diesem Fall ist die Zinsersparnis entsprechend der Lohnsteuer zu versteuern. Es sei denn der Darlehensbetrag ist geringer als 2.600 EUR, dann entfällt dies. Liegt der Zinssatz unter dieser Grenze, wird die Differenz zwischen dem Zins und den 5,5 Prozent wie Einkommen behandelt und muss versteuert werden.

Zu versteuern ist bei einem Arbeitgeberdarlehen grundsätzlich die Zinsersparnis (die im lohnsteuerrechtlichen Sinne Arbeitslohn darstellt), wenn man einen Kredit von über 2.600 Euro erhält. Die Ersparnis muss jedoch erst dann versteuert werden, wenn man mit dem Chef dafür einen Zinssatz von weniger als 5,5 Prozent vereinbart hat. Es muss also der Gesamtbetrag angesetzt werden, da die 2.600 Euro keine Freigrenze bedeuten. Ist dies der Fall oder ist das Darlehen sogar zinslos, dann verlangt der Staat nur Steuern von dem Betrag, der sich als Unterschied zum Mindestzins von 5,5 Prozent ergibt.

Vorteile des Arbeitgeberdarlehens
Arbeitgeber vergeben im allgemeinen nachrangige Darlehen, die im Grundbuch eingetragen sind, bei kleineren Summen ist oft auch die Lohn- oder Gehaltsabrechnung als Sicherheit ausreichend. Auch die Höhe der Darlehenssummen, die erteilt werden, kann sehr schwanken – manche Arbeitgeber vergeben 5.000 Euro, andere stellen schon einen erheblichen Teil des Fremdkapitals zur Verfügung. Meistens liegen die Kredite zwischen 10.000 - 20.000 Euro. Bei größeren Summen verlangen Arbeitgeber manchmal eine erst- oder zweitrangige Eintragung ins Grundbuch. Dann ist dieser Rang für weiteres Fremdkapital blockiert und der Vorteil verkehrt sich in einen Nachteil.

Interessierte Mitarbeiter wenden sich an die Personalstelle, den Betriebsrat und in kleineren Unternehmen an den Geschäftsführer. In jedem Fall gilt, dass sich der Bauherr möglichst frühzeitig um ein Arbeitgeberdarlehen kümmern sollte, da – erfahrungsgemäß – die Unternehmen nicht von heute auf morgen darüber entscheiden.

Nachteile des Arbeitgeberdarlehens
Der Tilgungssatz ist in der Regel höher als bei Bankkrediten und der Arbeitsnehmer bindet sich stark an seinen Arbeitgeber. Und: Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet? Eine Vereinbarung über diesen Fall sollte Vertragsbestandteil sein, die klärt, unter welchen Bedingungen der Vertrag weiterläuft. Auch eine sofortige Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist möglich oder diese wird auf eine zu zahlende Abfindung angerechnet.
 
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