Baufinanzierung - Baufi Journal, News und Wissenswertes
| 23.12.2011 - Baufinanzierung |
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Wenn der Öltank leckt
Bauherren oder Hauskäufer müssen immer daran denken, dass sie für Schäden haften, die von ihrem Grundstück oder Haus ausgehen. Nun muss man sich zwar nicht gegen alle Unwägbarkeiten absichern, aber gegen jene, die richtig ins Geld gehen. Hierzu gehören insbesondere Öltank- und Gewässerschäden, wenn mann Betreiber einer Ölheizung ist. Die Versicherung wird manchmal auch als Öltank- oder Heiztankhaftpflichtversicherung bezeichnet.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Mit dieser Versicherung wappnet sich der Bauherr gegen Schadensersatzansprüche für eine drohende oder eintretende Wasserverschmutzung durch den Öltank.
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Die Öltankhaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für den Besitz oder das Betreiben eines Öltanks für die im Versicherungsschein beschriebene Tankanlage ab, die sich laut § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ergibt. Hierin ist festgelegt, dass sich die Haftung des Öltankbetreibers auf die Veränderung des Wassers durch Schädigung der physikalischen, chemischen oder biologischen Eigenschaften erstreckt. Dafür ist der Verursacher bis zu 30 Jahren haftbar. Eine Haftung besteht nicht bei höherer Gewalt, also Schäden durch Naturgewalten, Sabotage oder Brandstiftung. Damit ist sichergestellt, dass nur der haften muss, der nicht die nötige Sorgfalt walten lässt und damit zur Gefährdung aktiv oder durch unterlassen beiträgt.
Der Eigentümer haftet fast immer
Demnach können Besitzer eines Hauses, die einen Öltank besitzen oder unterhalten, für alle – nicht auf höherer Gewalt beruhenden – Schäden sowie für Maßnahmen, die zur Behebung dieser Schäden erforderlich sind, zur Verantwortung gezogen werden. Manchmal haften auch die Mieter dafür, diese Regelung muss dann im Mietvertrag vereinbart sein.
Ein Öltank ist nur begrenzt haltbar, deshalb sollte er regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zum Schaden, haftet der Besitzer mit seinem gesamten Vermögen und seinem Einkommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Besitzer oder eine andere Person das Auslaufen oder Überlaufen des Tanks verursacht hat oder nicht (Gefährdungshaftung).
Für die Kosten muss der Eigentümer vollumfänglich eintreten
Die Höhe der Schadenersatzkosten bei einem Unfall sind nicht vorherzusehen. Der Besitzer muss im Fall des Falles für alle Kosten, die entsehen, um das Grundwasser zu reinigen, die verschmutzte Erde auszuheben, um Schäden am Haus und Garten zu beseitigen und eventuell einen Sperr- oder Beobachtungsbrunnen zu errichten, aufkommen. Im schlimmsten Fall muss das ganze Haus abgerissen werden, auch dafür zahlt der Besitzer. Wer eine Öltank-/ Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließt, ist gegen diese Ansprüche geschützt. Der Versicherung schließt auch Personen- und Vermögensschäden ein.
Die Kosten für die Police hängen von der gewählten Deckungssumme (diese sollte mindestens 10 Mio. Euro betragen), vom Fassungsvermögen des Öltanks und dessen Lage ab. Ein unterirdischer Tank muss teurer als ein oberirdischer versichert werden. Da der Tankbesitzer in unbegrenzter Höhe haftet, sollte die Versicherungssumme so hoch wie möglich sein. Bei einem ernsteren Vorfall können schnell Schäden in Millionenhöhe entstehen.
Fazit
Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist für Eigentümer einer Ölheizung unerlässlich, denn Schadenhöhen kann man im Falle eines Falles nur schwer kalkulieren. Die Versicherung ist im Preis dabei moderat, für einen 1000-Liter-Tank liegen die Kosten bei guten Deckungssummen bei ungefähr 40 Euro.