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03.05.2009 - Baufinanzierung
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Kosten beim Erwerb

Viele Immobilienkäufer oder Bauherren schätzen die Kosten, die eine Immobilie verursacht, falsch ein. Denn nicht nur der Preis für das Objekt, sondern auch eine ganze Reihe von Kaufnebenkosten fallen an. Wie hoch diese insgesamt sind, hängt davon ab, ob man über einen Makler kauft und ob es sich um einen Neubau oder eine Gebrauchtimmobilie handelt.

Beim Erwerb einer Immobilie ist der Kaufpreis natürlich der größte Kostenfaktor. Kaufen Sie eine Eigentumswohnung, so fallen auch Kosten für die Grundstücksanteile an. Für die entsprechende Eintragung ins Grundbuch sind Grundbuchgebühren in Höhe von etwa 0,3 Prozent des Immobilienwerts zu entrichten. Jeder Neubau muss zudem nach Fertigstellung für die Eintragung in die amtlichen Flurkarten vermessen werden - auch diese Kosten trägt der Käufer.
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Wer das Objekt über einen Makler ersteht, zahlt diesem ein Honorar. Als Maklercourtage fällt in der Regel ein bestimmter Prozentsatz, dessen Höhe regional unterschiedlich geregelt ist, vom Kaufpreis an. Doch auch Festbeträge können vereinbart werden. In der Mehrheit der Bundesländer leisten Verkäufer und Käufer die Courtage jeweils zur Hälfte, in einigen Ländern übernimmt der Käufer die gesamte Provision. Die Courtage wird grundsätzlich fällig, wenn der Makler einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, also nicht erst bei Kaufpreiszahlung, Bezug der Immobilie oder Ähnlichem. Über die Höhe der Maklercourtage sollten Sie übrigens verhandeln, da die von Maklern geforderte "ortsübliche" Provision häufig über der tatsächlich gezahlten Courtage liegt.

Unumgänglich beim Kauf einer Immobilie sind die Kosten für den Notar, da dessen Einschaltung gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie betragen rund 1,5 Prozent des Kaufpreises und decken verschiedene Leistungen vom Kaufvertragsentwurf über die notarielle Beurkundung des Vertrags bis hin zur Einholung aller behördlichen Genehmigungen und der Überwachung der Grundbucheintragungen ab.

Beim Erwerb einer Immobilie fällt außerdem die Grunderwerbsteuer an. Sie ist quasi die Umsatzsteuer beim Grundstücksverkauf und wird ebenfalls prozentual vom Kaufpreis erhoben. Die Bundesländer dürfen den Steuersatz selbst festlegen - in der Regel beträgt er zur Zeit 3,5 Prozent, in Berlin allerdings 4,5 Prozent. Als Bemessungsgrundlage dient der Gesamtkaufpreis, bestehend aus dem Gebäude beziehungsweise der Wohnung und dem Grundstück oder dem Grundstückanteil. Nicht dazu zählen Ablösesummen für Ausstattungsgegenstände wie Einbauküchen, Teppiche oder Lampen oder Ähnliches. Deshalb sollten Sie solche Teilbeträge des Kaufpreises im Kaufvertrag extra ausweisen.

Haben Sie vor, eine gebrauchte Immobilie zu kaufen, stehen eventuell Ausgaben für Renovierungen oder Instandhaltung an, die ganz schön ins Geld gehen können. Allein für neue Fenster und Türen müssen Sie mit 10.000 bis 20.000 Euro rechnen, eine neue Heizung kann mit 3.000 bis 10.000 Euro zu Buche schlagen.

Tipp: Wollen Sie den Preis eines Immobilie ermitteln, sollten Sie von vorneherein die Kaufnebenkosten in die Rechnung einbeziehen. Diese können im ungünstigsten Fall bis zu 10 Prozent der Kaufsumme betragen, beim Kauf eines gebrauchten Objekts sogar noch mehr!
Schnell und günstig - das Fertighaus - Teil 1

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Wer ein Haus bauen möchte, wird sich zwangsläufig die Frage stellen: Was eignet sich besser für mich - ein Fertighaus oder ein Massivhaus? Waren Fertighäuser in den 70er-Jahren noch als Billigprodukte und Wohnschachteln "verschrien", so hat sich seitdem vieles getan. Die Produktionsweise hat sich dabei kaum verändert.Schnell und günstig - das Fertighaus - Teil 1
 
Immobilie als Kapitalanlage

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Wer an einer soliden Altersvorsorge interessiert ist, kommt an einer Anlageform kaum vorbei: die Mietwohnung oder das Mietshaus. Immobilien haben den Vorteil, dass sie von den Finanzmärkten praktisch unabhängig sind. Während Wertpapiere Schwankungen je nach Konjunktur unterliegen, ist dies bei Immobilien kaum der Fall. Deshalb können "Betongelder" auch eine stabilisierende Wirkung für die Altersversorgung haben.Immobilie als Kapitalanlage
 
Zuschuss zur Energiesparberatung kassieren

Zuschuss zur Energiesparberatung kassieren

Für Haus- oder Wohnungseigentümer, die ihr Haus modernisieren und in den Umweltschutz investieren wollen, gibt es Hilfe. Sie können im Rahmen der „Vor-Ort-Beratung“ eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten erhalten. Die entsprechende Förderrichtlinie ist zum 1. Oktober 2009 geändert und das Programm bis Ende 2014 verlängert worden. Zuschuss zur Energiesparberatung kassieren
 
 

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