Baufinanzierung - Baufi Journal, News und Wissenswertes
| 05.12.2011 - Baufinanzierung |
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Islam und Baufinanzierung - der andere Weg
Viele gläubige Moslems haben in Deutschland ein Problem: Eine eigene Wohnung oder Haus können sie über Banken oder Bausparkassen nicht finanzieren. Da bleibt nur der Weg möglichst viel Eigenkapital anzusammeln und auf die Familie zusetzen. So sind dann zinslose Verwandten-Familiendarlehen für den restlichen Teil des Immobilienpreises in Deutschland, die einzige Möglichkeit den Wunsch nach den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Doch langsam tut sich etwas. Erste Angebote für eine islamkonforme Finanzierung sind auf dem Markt. Drei Modelle sind für die Finanzierung mit einem Finanzinstitut denkbar.
Das Zinsverbot
Die größte Hemmschwelle ist das Zinsverbot (Riba). Danach dürfen Muslime weder Zinsen zahlen noch Zinsen einnehmen. Somit ist eine herkömmliche Baufinanzierung für sie ausgeschlossen, weder ein Annuitätendarlehen noch ein Bauspardarlehen kommen in Frage. Allerdings: Ein Kredit ist durchaus möglich, dabei schuldet der Darlehensnehmer jedoch nur der Kreditbetrag, Zinsen fallen nicht an. Insoweit wäre eine Baufinanzierung der anderen Art sehr wohl vorstellbar.
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Das Finanzierungsmodell: Gewinnbeteiligung
Hierbei beteiligt sich ein Investor an einem Unternehmen, Immobilie etc. – dieses Verfahren nennt sich Mudaraba. Der Investor ist direkt am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt, ein Treuhänder überwacht das Verfahren. Die Gewinnaufteilung ist frei zu gestalten, sie ist der Stillen Gesellschaft/Beteiligung in Deutschland vergleichbar. Gewinne müssen dabei nach Einkünften aus Kapitalvermögen versteuert werden. Nach den Prinzipien des Mudarabas wäre auch eine Immobilienfinanzierung denkbar. Ein Investor beteiligt sich am Hauskauf und erhält hierfür im Gegenzug eine Vergütung für diese Dienstleistung. Dennoch dürfte die Ausgestaltung im Einzelfall schwierig sein, denn es müsste zunächst ermittelt werden, was eine gerechte Vergütung ist. Zum anderen wirft das Verfahren die Frage auf, inwieweit es sich nach deutschem Recht tatsächlich um eine Stille Gesellschaft handelt und welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.
Finanzierungsmodell Musharaka
Ein anderes Beteiligungsmodell ist die Musharaka. Bei diesem gibt die Bank Geld dafür, dass der Kunde ein
Eigenheim kauft. Aus den Gewinnen, die der Kunde erzielt, zahlt dieser den Kaufpreis ab. Da jedoch die Gewinne nicht immer gleich sind, sondern periodisch schwanken, wird der Kaufpreis unregelmäßig zurückgeführt. Erzielt der Immobilieneigentümer keinen Gewinn, erhält die Bank nichts, sind die Gewinne sehr hoch, bekommt auch die Bank einen ordentlichen Batzen. Dadurch wird dieses Finanzierungsmodell für die Bank unkalkulierbar. Es dürfte sehr schwierig sein, einen institutionellen Geldgeber zu finden.
Finanzierungsmodell Murabaha
Bei diesem Modell kauft die Bank für den Kunden beispielsweise Waren, Güter oder auch Immobilien. Der Unterschied zu den vorherigen Modellen besteht darin, dass die Bank das Objekt beispielsweise mit einem Gewinnaufschlag an den Kunden weiterveräußert, dabei zahlt dieser den Kaufpreis in Raten an die Bank zurück. In diesem Fall tritt die Bank als Vermittler auf und stellt Leistungen wie die Suche nach der Immobilie, die Bereitstellung der Geldmittel für den Kauf und einen Gewinnaufschlag etc. in Rechnung. Für den Gewinnaufschlag könnte beispielsweise der EURIBOR herangezogen werden. Die Bonität des Käufers kann in diesem Prozess berücksichtigt werden. Entscheidend dabei ist, dass der Kunde Eigenmittel natürlich ebenfalls in den Kauf einbringen kann. Auch Abwandlungen der Murabaha sind denkbar, die ähnlich funktionieren wie das Sale-and-Lease-Back-Verfahren oder dem Mietkauf.
Fazit
Grundsätzlich ist auch eine Baufinanzierung für Muslime in Deutschland möglich. Das Prinzip der Murabaha ist dabei für Kunden und Finanzpartner am leichtesten umsetzbar. In jedem Fall tritt hier ein Finanzinstitut in Vorleistung, dies bedeutet dann auch, dass aufgrund von zwei Kaufhandlungen auch zweimal die Grunderwerbssteuer zu entrichten ist. Mudaraba wie Musharaka eignen sich hingegen nur in Ausnahmefällen zur Immobilienfinanzierung.