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11.05.2009 - Baufinanzierung
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Helfer absichern - die Bauhelfer-Unfallversicherung

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 Bauherren, die preiswert bauen wollen, greifen häufig auf Freunde und Verwandte zurück, die auf der Baustelle mit anpacken. Damit diese nicht ohne Versicherungsschutz dastehen, wenn sie sich bei den Bauarbeiten verletzten, gibt es die Bauhelfer-Unfallversicherung der Bauberufsgenossenschaften. Außerdem ist auch der Abschluss einer privaten Bauhelferversicherung möglich.

Sinn und Zweck
Viele Bauherren sind der Meinung, die Bauherrenhaftpflicht werde schon einspringen, wenn sich Bauhelfer bei ihren Arbeiten verletzen. Doch dem ist nicht so. Vielmehr unterliegen Häuslebauer der Pflicht, die Bauhelfer bei der jeweils zuständigen Bauberufsgenossenschaft (BauBG) anzumelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer ein Entgeld bekommen oder nicht. Dies gilt im übrigen auch für Handwerker, die als Bauhelfer in ihrer Freizeit arbeiten. Nicht versicherungspflichtig sind sogenannte Gefälligkeitsleistungen auf der Baustelle, also sporadische Zuarbeiten, wenn beispielsweise Bauhelfer gekaufte Fliesen aus dem Auto auf die Baustelle bringen. Die Grenzen zwischen reinen Gefälligkeitsleistungen und der Mithilfe bei der Erstellung des Gebäudes sind fließend und durch die Rechtsprechung geprägt. Daher ist es immer sinnvoll, die BauBG zu diesem Thema zu befragen. Stellt diese die Gefälligkeitsleistungen fest, so ist der Bauherr versicherungstechnisch aus dem Schneider, wenn dem Betreffenden wirklich etwas passiert.
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Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der Bauhelfer-Versicherung ist nicht mit dem einer privaten Unfallversicherung vergleichbar. Kapitalauszahlungen sind nicht möglich, bei Invalidität des Bauhelfers stehen nur Rentenzahlungen zur Verfügung. Auch ein weiteres Manko hat diese Versicherung: Der Bauherr oder die Bauehepartner sind nicht mitversichert. Sie gelten als Unternehmer und müssen selbst private Vorsorge treffen. Unternehmer ist immer der Eigentümer des Hauses. Die Prämien der Versicherung sind sehr moderat, sie schwanken allerdings etwas, abhängig von den regionalen Bauberufsgenossenschaften. So liegt der Durchschnittswert im Westen Deutschlands bei etwa 1,50 Euro pro Stunde, im Osten bei 1,20 Euro. Der Bauherr ist verpflichtet, seine Bauhelfer zu melden, da sonst ein Bußgeld droht. Dafür hat er auch einen Anspruch auf Beratung, was die Sicherheit auf den Baustellen angeht. Gleichzeitig muss er auch die Sicherheitsmaßnahmen der BauBG umsetzen. Dazu zählt nicht nur die Helmpflicht, sondern auch das richtige Schuhwerk (zum Beispiel Stahlkappenschuhe) und die Sicherungspflicht bei Dacharbeiten.

Private Bauhelfer-Unfallversicherung
Neben der Absicherung durch die BauBG kann der Bauherr auch eine zusätzliche, private Versicherung für sein Bauvorhaben abschließen. Dabei stehen dem Interessierten zwei Möglichkeit zur Verfügung. Die Versicherung mit Namensnennung der Bauhelfer und die ohne. Bei der Bauhelfer-Versicherung mit Namensnennung werden einzelne namentliche Personen in den Versicherungsschutz aufgenommen, bei der Police ohne Namensnennung wird lediglich die Anzahl der Personen festgelegt. Wer genau weiß, welche Helfer während der Bauzeit tätig sind, sollte sich für diese Variante entscheiden, die Versicherung ist dann etwas günstiger. Über diesen Weg kann sich auch der Hauseigentümer mitversichern.

Fazit
Eine Bauhelfer-Unfallversicherung ist sinnvoll und notwendig, zum einen damit die Bauhelfer einen Versicherungsschutz erhalten, zum anderen, damit bei Verletzungen der Helfer nicht auch noch ein Bußgeld ansteht. Wer für einen optimalen Versicherungsschutz sorgen und auch als Bauherr selbst nicht ohne dastehen will, der sollte eine private Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen.
 
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