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13.05.2009 - Baufinanzierung
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Haus und arbeitslos - was tun?

Von Stephan Scharfenorth (Scha)

 Durch die Finanzkrise des Jahres 2008 ist zu erwarten, dass die Arbeitslosenzahlen in diesem und auch wahrscheinlich im nächsten Jahr weiter ansteigen. Wer noch eine Immobilie zu finanzieren hat und befürchtet, er könnte von Arbeitslosigkeit betroffen sein, der sollte frühzeitig handeln.

Arbeitslosigkeit
Immobilieneigentümer, die bereits arbeitslos sind oder dies in Kürze werden, haben eigentlich keine großen Handlungsalternativen. Wichtig ist, die abgeschlossenen Finanzierungsverträge genau zu studieren. Besteht die Möglichkeit zur Tilgungsaussetzung für einen bestimmten Zeitraum, ist eine Hintertür für die Finanzierung offen. Hierzu sollte der Kreditnehmer Gespräche mit dem Kreditinstitut aufnehmen. Räumt die Bank keine Tilgungsaussetzung ein, wird es schwierig. In diesem Fall ist der Immobilieneigentümer von dem Goodwill des Finanzierers abhängig. Wer nur vorübergehend arbeitslos ist, kann für eine gewisse Zeit seinen Dispo erhöhen. Ob zusätzliche Kredite zur Überbrückung der Arbeitslosigkeit abgeschlossen werden sollten, ist in jedem Fall sehr fragwürdig. Als Lösung bietet sich in diesen Fällen eigentlich nur eine drastische Reduzierung der Lebenshaltungskosten an, soweit das möglich ist. Außerdem können die Betroffene einen Antrag auf Lastenzuschuss bei der örtlichen Wohngeldstelle stellen. Um auch in widrigen Zeiten gewappnet zu sein, ist es auch wichtig, zu Zeiten der Beschäftigung eine Reserve für Notfälle aufzubauen und auch nicht das gesamte Eigenkapital für die Baufinanzierung einzusetzen. Eine Reserve sollte mindestens ein halbes Jahr die Finanzierung sichern. Weniger Probleme sollte es geben, wenn zwei hauptberuflich Tätige an der Finanzierung beteiligt sind oder die Betroffenen lange Kündigungsfristen haben und eine Abfindung erhalten. So kann die Abfindung beispielsweise gut zur weiteren Finanzierung eingesetzt werden.
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In die Ermittlung der Einkünfte sollte der Bauherr keine Nebenbeschäftigungen einbeziehen. Diese Beschäftigungen sind meist nicht auf Dauer angelegt und stellen daher keine verlässliche Größe für die Finanzierung dar. Einkünfte aus Nebenjobs sollten eher dazu dienen, einen zusätzlichen Kapitalstock aufzubauen. Der Baufinanzierer muss sich klarmachen, dass Arbeitslosigkeit und auch Scheidung die beiden Hautgründe für Zwangsversteigerungen von Immobilien sind.

Arbeitslosenversicherung
Um Kunden einen Schutz vor den Folgen des Verlusts der Arbeitsstelle, gerade auch im Falle von Finanzierungen, zu bieten, haben Versicherungsunternehmen die Arbeitslosenversicherung entwickelt. Diese kann bis zu einem Jahr die Finanzierung der Immobilie übernehmen. Dabei ist es möglich, den vollen Betrag meist bis zu einer Obergrenze von 1.500 Euro oder einen Teilbetrag abzusichern. Es wird meist bis maximal zum 60. Lebensjahr gezahlt. Die Arbeitslosenversicherung orientiert sich in der Regel an der Zinsfestschreibung. Doch so schön die Versicherung klingt, kein Produkt ohne Haken. Bevor der Versicherte Leistungen empfangen kann, steht eine Karenzzeit von meist drei Monaten an. In dieser Zeit muss er die Prämie natürlich weiterzahlen, genauso wie in dem Zeitraum des Leistungsbezugs. Das mindert erheblich die Vorteile der Versicherung, zumal die Frage bleibt, ob es nicht sinnvoller ist, die eingesparten Beiträge in sichere und renditeorientierte Anlageformen einzuzahlen. Die Beiträge sind häufig nicht so niedrig, wie es die Anbieter gern darstellen - mit mindestens 5 Prozent des vereinbarten Leistungsbetrages muss der Kunde rechnen.

Fazit
Schon zu Beginn der Finanzierung sollten Bauherren über einen Kapitalstock für Notfälle verfügen und in den ersten Jahren diesen auch weiter aufstocken. Auf diese Weise sind sie zumindest für eine gewisse Zeit gegen Einkommenseinbußen durch Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit gewappnet und sind genügend Mittel für unvorhersehbare familiäre Ausgaben vorhanden. Wer dann noch Geld übrig und ein hohes Sicherheitsbedürfnis hat, für den könnte auch eine private Arbeitslosenversicherung in Frage kommen.
 
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