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18.05.2009 - Baufinanzierung
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Förderung von Familien mit Kindern

Wer bauen oder eine Immobilie erwerben oder modernisieren möchte, kann beim Bundesland Fördermittel beantragen. Diese Hilfen stellen einen wichtigen Baustein der Finanzierung dar und sollen vor allem Familien mit Kindern, die über ein geringes Einkommen verfügen, dabei unterstützen, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen.

Für Selbstnutzer von Immobilien halten die Bundesländern zinsgünstige Darlehen, monatliche Aufwendungshilfen oder direkte Baukostenzuschüsse, die sie nicht zurückzahlen müssen, bereit. Der Bund und die Ländern übernehmen außerdem Bürgschaften, und die Gemeinden stellen verbilligtes Bauland zur Verfügung. Geregelt ist dies im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG). Nicht nur Neubau-Eigenheime, sondern auch der Kauf sowie die Modernisierung und Instandsetzung bereits vorhandenen Wohnraums werden gefördert, ebenso wie der Kauf eines Grundstückes über Erbbaupacht.
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Die Zielgruppe des Gesetzes sind vor allem Familien oder Alleinerziehende mit zwei oder mehr Kindern oder Haushalte, in denen wegen der Behinderung eines Haushaltsangehörigen oder aus sonstigen Gründen ein besonderer baulicher Bedarf besteht. Beispiel Darlehen: In Niedersachsen kann eine Familie mit zwei und mehr Kindern, die ein Haus bauen oder eine Immobilie erwerben möchten, ein Darlehen von 35.000 Euro bekommen, wenn ihre derzeitigen Wohnverhältnisse unzumutbar sind. In den ersten 10 Jahren der Laufzeit ist das Darlehen zinsfrei, ab dem 11. Jahr zahlt die Familie Zinsen in Höhe von vier Prozent. Außerdem fallen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt (1 % des Darlehensbetrages) und ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag (0,5 % vom Darlehensursprungsbetrag, nach Tilgung der Hälfte des Darlehens 0,25 %) an.

Ob Sie zur Gruppe der Förderberechtigten gehören, hängt von Ihrem Einkommen ab. Nach § 9 des WoFG darf das Gesamteinkommen des Haushaltes des Antragstellers bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Das Gesamteinkommen setzt sich aus den Jahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen abzüglich bestimmter Frei- und Abzugsbeträge zusammen. Folgende Grenzen gelten:
  • Einpersonenhaushalte: 12.000 Euro
  • Zweipersonenhaushalte: 18.000 Euro
  • Für jeden weiteren zum Familienhaushalt zählenden Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenzen um 4.100 Euro
  • Für jedes zum Haushalt zählende Kind erhöht sich die Grenze um weitere 500 Euro.
Die Bundesländer sind gemäß WoFG jedoch ausdrücklich ermächtigt, bei der Förderung selbst genutzten Wohneigentums von diesen Grenzen aufgrund örtlicher und regionaler Wohnungswirtschaftlicher Verhältnisse abzuweichen. In vielen Bundesländern können Sie mit Kulanz rechnen, wenn Sie über der Einkommensgrenze liegen. Zum Teil werden auch Fördermittel gewährt, wenn der Antragsteller die Einkommensgrenze um 40 oder 50 Prozent überschreitet. Wer eine Förderung erhalten will, darf mit seinem Wohneigentum auch bestimmte Wohnflächengrenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen können jeweils die Bundesländer ebenfalls selbst festlegen.

Eine weitere Bestimmung besagt, dass Fördermittel nur für Vorhaben gewährt werden dürfen, die noch nicht begonnen wurden. Wenn Sie vorhaben, einen Antrag zu stellen, sollten Sie dies also frühzeitig vor Abschluss des Kauf- oder Bauvertrags, in die Tat umsetzen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Selbst der Bauherr oder Eigenheimerwerber, der alle Fördervoraussetzungen erfüllt, kann noch nicht sicher davon ausgehen, dass er auch eine Förderung erhält.

Tipp: Bei der Bewilligung spielt auch die Reihenfolge der abgegebenen Anträge eine Rolle. Da zudem die jährlichen Mittel je nach finanzieller Ausstattung des Bundeslandes begrenzt sind, werden diese im Laufe des Jahres verbraucht und zu spät gestellte Anträge abgewiesen. Treten Sie deshalb möglichst frühzeitig mit der Bewilligungsstelle in Kontakt!
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