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Förderprogramme Schleswig-Holstein - Teil 2

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09.09.2011 - Baufinanzierung
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Förderprogramme Schleswig-Holstein - Teil 2

Das Land Schleswig-Holstein bietet Selbstnutzern im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung auch eine Förderung für den Erwerb gebrauchten Wohnraums. Als weitere Programme stehen die Darlehen IB.ImmoFlex und IB.ImmoKonstant24 zur Verfügung.

Wohnraumförderung für gebrauchte Immobilien
Für den Erwerb gebrauchter Immobilien vergibt die Investitionsbank Schleswig-Holstein die gleichen Darlehen in gleicher Höhe wie für die Schaffung von neuem Wohnraum (s. Förderprogramme Schleswig Hostein – Teil 1). Auch der Kreis der geförderten Personen und die festgelegten Fördergrenzen sind identisch. Lediglich bezüglich der geförderten Vorhaben und der Darlehenskonditionen gibt es Unterschiede.
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Geförderte Vorhaben: Den Erwerb vorhandenen Wohnraums fördert das Land, wenn damit eine familiengerechte Wohnsituation gewährleistet wird. Das Objekt muss ohne nennenswerten Bauaufwand ein haushaltsgerechtes Wohnen ermöglichen. Der Antragsteller muss für das Objekt den aktuellen energetische Standard (Energieausweis und Bestätigung des Architekten bzw. Ingenieurs) nachweisen. Lässt der Erwerber den energetischen Standard der Immobilie durch Modernisierung innerhalb eines Jahres nach Darlehensauszahlung verbessern, so ist bei der Antragstellung ebenfalls der geplante energetische Standard durch einen Architekten oder Ingenieur zu bestätigen. 

Konditionen: Bei Erwerb einer Gebrauchtimmobilie gilt: Der Nominalzinssatz ist abhängig von dem geplanten energetischen Zustand des Erwerbsobjektes. Er kann zwischen 1,5 und 3,5 Prozent betragen inklusive 0,5 Prozent Verwaltungskosten. Nach Ablauf von 10 Jahren wird der Zinssatz um einen Prozentpunkt erhöht. 

Das Darlehen IB.ImmoFlex
Mit dem Produkt IB.ImmoFlex unterstützt das Bundesland den Bauherrn oder Immobilienerwerber, indem es ihm ein über die Finanzierung durch die Bank hinausgehendes, nachrangiges Darlehen zur Verfügung stellt. Die Vergabe des Darlehens ist nicht an die Einhaltung von Einkommensgrenzen gekoppelt. Es gibt das Darlehen in drei Varianten:

a) Tilgungsdarlehen mit regelmäßiger Tilgung

b) Tilgung durch Bausparvertrag: Der Darlehensnehmer tilgt durch Zuteilung eines Bausparvertrages (Guthaben und Darlehen). Der Regelansparbeitrag muss dabei mindestens 1% p.a. der Darlehenssumme von IB.ImmoFlex betragen. 

c) Tilgung durch Lebensversicherung: Darlehensnehmer tilgt durch die Zahlung der Versicherung am Ende der Laufzeit des Lebensversicherungsvertrages. Der Regelbeitrag muss dabei mindestens 1% p.a. der Darlehenssumme von IB.ImmoFlex betragen. 

Das Darlehen kann mit Zinsbindungszeiten von fünf, zehn oder 15 Jahren abgeschlossen werden und ist jederzeit gebührenfrei ganz oder teilweise rückzahlbar. Bei der Tilgung aus Bauspar- oder Lebensversicherungsverträgen wird das Darlehen nach Ablauf der vereinbarten Kreditlaufzeit vollständig zurückgezahlt. Die Kredithöhe hängt vom Umfang der erforderlichen Finanzierung ab. Mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten muss der Darlehensnehmer in Eigenbeteiligung aufbringen, z.B. in Form von Eigenkapital und/oder Eigenleistungen.

Das Darlehen IB.ImmoKonstant24
Mit dem IB.ImmobKonstant24 bietet die Investitionsbank ein langfristiges, nachrangiges Darlehen zur Deckung des Fremdkapitalbedarfs, der über die Finanzierung der Bank hinausgeht. Dieses kann für den Bau, Kauf oder die Modernisierung/Instandsetzung von Immobilien eingesetzt werden. Das Besondere: Aufgrund der langfristigen Zinsbindung von 24 Jahren sind die Raten über die gesamte Laufzeit bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehensbetrages immer gleich hoch. Dadurch ist der Kreditnehmer keinem Zinserhöhungsrisiko ausgesetzt. Die Darlehenshöhe kann bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten und muss mindestens 15.000 Euro ausmachen. Der effektive Jahreszins beträgt derzeit 4,5 Prozent, der Darlehensnehmer tilgt pro Jahr 2,28 Prozent. Bei Auszahlung behält die Investitionsbank einen Prozent der Gesamtsumme als einmalige Bearbeitungsgebühr ein.

Förderprogramme für Bauherren in Baden-Württemberg - Teil 3

Förderprogramme für Bauherren in Baden-Württemberg - Teil 3

Neben der Landeswohnraumförderung bietet das Land Baden-Württemberg für Bau- und Kaufwillige zwei spezielle Förderungen. Im Rahmen des Programms "Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien" unterstützt die L-Bank den Einbau von heiztechnischen Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien mit einem zinsverbilligten Darlehen.Förderprogramme für Bauherren in Baden-Württemberg - Teil 3
 
Die Wahl des richtigen Bauunternehmens

Die Wahl des richtigen Bauunternehmens

Wer sich als Bauherr vor bösen Überraschungen schützen möchte, sollte bei der Wahl des Bauunternehmens genau prüfen wie kompetent dieses Unternehmen ist. Es hat sich gezeigt, dass bei den vielen Anbietern immer auch wieder schwarze Schafe ihr Unwesen treiben. Neben einer Bauverzögerung und erheblichen Mehrkosten kann das Auftreten von Problemen das finanzielle Aus den Bauherren bedeuten.Die Wahl des richtigen Bauunternehmens
 
Unwissenheit als Schutz vor erhöhten Grunderwerbsteuern?

Unwissenheit als Schutz vor erhöhten Grunderwerbsteuern?

Die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 1 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) immer beim Erwerb eines Grundstücks oder auch einer Wohnung fällig, gleich ob es gekauft, geerbt oder im Rahmen eines Gesellschaftsanteils erworben wird. Diese Steuer variiert in den einzelnen Bundesländern zwischen 3,5 und 4,5% der Gegenleistung (Bemessungsgrundlage gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG) und ist sofort nach dem schuldrechtlichen Erwerb beim zuständigen Finanzamt anzumelden und zu bezahlen, also beispielsweise bei Unterzeichnung des Kaufvertrags noch vor Eintragung ins Grundbuch, die erst mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts als Zahlungsnachweis vorgenommen wird. Doch aufgepasst, Steuerschuldner sind nach dem Gesetz sowohl Käufer als auch Verkäufer. Bleibt der Käufer die Steuer schuldig, wird der Verkäufer des Grundstückes herangezogen.Unwissenheit als Schutz vor erhöhten Grunderwerbsteuern?
 
 

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