Baufinanzierung - Baufi Journal, News und Wissenswertes
| 10.08.2011 - Baufinanzierung |
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Förderprogramme Sachsen - Teil II
Mehrgenerationenwohnen
Mit diesem Programm fördert das Bundesland Sachsen Maßnahmen, die dazu dienen, länger als zwei Jahre bestehende Wohngebäude für generationenübergreifende Wohnformen auszustatten.
Dazu gehören beispielsweise
- Einbau von bedarfsgerechten und gebäudespezifisch geeigneten Aufzügen, Türöffnern,
- Schaffung von Rollstuhl- und Kinderwagenabstellplätzen in Treppenhäusern oder Nebenräumen,
- Schaffung von Gemeinschaftsräumen im Wohngebäude, zum Beispiel für eine Nutzung als Familien- und Begegnungszentrum oder für einen Gesundheits- und Sozialservice,
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- Anbau von neuen Balkonen und Erweiterung vorhandener Balkone,
- Einbau von Notrufanlagen, Wechselsprechanlagen und automatischen Veränderungen von Grundrissen im Wohngebäude,
- bauliche Veränderungen im Sanitär- und Küchenbereich,
- Anpassen der Schalter für elektrische Anlagen und Einrichtungen, wie zum Beispiel Licht und Jalousien
Interessierte erhalten ein zinsgünstiges Darlehen. Dieses kann bis zu 75 % der förderfähigen Kosten umfassen, höchstens jedoch 50.000 Euro pro Wohnung ausmachen, die Kreditmindestsumme liegt bei 5.000 Euro. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 20 Jahre, wer Teilbeträge oder die Gesamtsumme vorzeitig zurückzahlt, muss darauf keine Vorfälligkeitsentschädigung leisten. Eine Voraussetzung, um in den Genuss der Förderung zu kommen, besteht darin, dass der Immobilieneigentümer gebündelt mindestens drei Maßnahmen am Gebäude vornehmen lässt. Von der Gemeinde benötigt er eine Bestätigung, dass sich das Wohngebäude in einem der entsprechenden Fördergebiete befindet. Zudem müssen technische Mindestanforderungen erfüllt sein, und der Eigentümer ist verpflichtet, ein schlüssiges, im Sinne des demographischen Wandels nachhaltiges Nutzungskonzept vorzulegen.
SAB Förderergänzungsdarlehen
Personen, die eine Immobilie neu bauen, erwerben, modernisieren oder um- bzw. ausbauen
und dafür ein SAB- Darlehen in Anspruch nehmen, können zusätzlich dieses SAB-Ergänzungsdarlehen erhalten. Es dient vor allem zur Komplettierung der Gesamtfinanzierung. Die Darlehenshöhe ist individuell vereinbar, ebenso wie die Zinsbindungszeit zwischen 3 und 15 Jahren. Die Höhe des Eigenanteils hängt von den individuellen Bauvorhaben und persönlichen Voraussetzungen des Kreditnehmers ab.
Zinsanpassungsprogramm
Läuft die Zinsbindungszeit eines bereits aufgenommenen SAB-Darlehens aus, hat der Kunde die Möglichkeit, das Darlehen bei der SAB-Bank zu dann gültigen Konditionen weiterzuführen.
Die neue Zinsbindungsfrist ist frei wählbar, bei 5, 10 oder 15 Jahren Zinsbindungsfrist verbilligt die Bank den Zins zusätzlich für zwei Jahre. Die Tilgungshöhe kann 1 % oder mehr betragen, auch Sondertilgungen kann der Darlehensnehmer vereinbaren.
Bearbeitungs- oder Kontoführungsgebühren, Schätz- oder Notarkosten/Grundbuchamtkosten fallen für dieses Darlehen nicht an. Wer sich bereits jetzt die derzeitigen Konditionen für eine künftige Zinsanpassung sichern möchte, kann dies erreichen, indem er ein Forwarddarlehen
abschließt.