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01.08.2011 - Baufinanzierung
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Förderprogramme Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen der Wohnraumförderung den Kauf, den Bau und die Modernisierung von selbst genutzten Häusern und Wohnungen. In Rheinland-Pfalz finanziert die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz die Bauförderung.

Finanzierung von selbst genutztem Wohnraum
Gefördert werden der Neubau und Ersterwerb von Wohnraum, der Ankauf bestehender Wohnungen (auch der bisher zur Miete bewohnten Wohnung) sowie der Aus- und Umbau und die Erweiterung von selbst genutzten Wohnungen.
In Anspruch nehmen können die Förderung Haushalte (Familien, Lebenspartnerschaften, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinstehende), welche jeweils die Einkommensgrenze des § 9 Abs. 2 WoFG um höchstens 50 % überschreiten. Die Obergrenze ist dabei der höchsten Mietstufe vorbehalten.
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Förderung
Die Förderung besteht in der Zusage des Landes, sicherzustellen, dass die Hausbank dem Antragsteller für die Laufzeit von 15 Jahren ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen bereitstellt. Für das begünstigte Darlehen übernimmt das Land eine Ausfallbürgschaft. Sie gilt aber nur für das Darlehenskapital, nicht jedoch für die Nebenleistungen (zum Beispiel Zinsen einschließlich Säumniszinsen, Abschlussgebühren und Ähnliches). Die Höhe des geförderten Darlehens ist abhängig vom Haushaltseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Die Höhe des geförderten Grunddarlehens beträgt je nach Höhe des Einkommens zwischen 5.000 – 8.000 Euro pro Person, respektive zwischen 3.000 – 4.000 Euro pro Kind. Das Darlehen kann bei Gebieten mit erhöhter Miete noch um weitere 10.000 Euro aufgestockt werden. Diese Summe gilt auch als Erhöhungsbetrag bei Schwerbehinderten.

Konditionen
Die Zinssätze hängen von der Höhe des Einkommens des Antragstellers ab. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 15 Jahre. Am niedrigsten sind die Zinssätze, wenn das Haushaltseinkommen nicht höher liegt als die gültigen Einkommensgrenzen, etwas höher liegen sie für Haushalte, welche die Einkommensgrenze übersteigen (maximal bis 50 %). Zudem sind die Zinsen zeitlich gestaffelt – eine Erhöhung gilt jeweils ab dem 6. und dem 11. Jahr der Laufzeit. Das Darlehen ist vertraglich mit mindestens 1 % zu tilgen.

Modernisierung Wohneigentum/Mietwohnungen
Mit diesem Programm fördert das Bundesland Rheinland-Pfalz die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum und von Mietwohnungen.
Folgende Maßnahmen werden mit einem Darlehen gefördert:
  • nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts
  • Energiesparende Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien
  • Beratungs- und Planungskosten.
Bestimmte Maßnahmen (z. B. zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser, zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien, zur Energieeinsparung, für barrierefreies Wohnen usw.) werden mit einem Investitionszuschuss gefördert.

Eine Förderung erhalten können Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum, welche die Einkommensgrenzen des § 9 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) um nicht mehr als
60 % übersteigen, sowie Eigentümer von Mietwohnungen, welche bestimmte Anfangsmieten nach Abschluss der Arbeiten einhalten.

Förderung 
Die Förderung besteht in der Zusage des Landes sicherzustellen, dass die Hausbank dem Antragsteller für die Laufzeit von 15 Jahren ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen bereitstellt. Die Höhe des Darlehens beträgt je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche 460 Euro, darf jedoch nicht höher liegen als die durch Kostenvoranschlag belegten Investitionskosten.

Wer berechtigt ist, kann einen Zuschuss von 25 % der förderfähigen Kosten erhalten. Dies ist möglich, wenn für eine Wohnung mindestens 2.000 Euro und höchstens 10.000 Euro förderfähige Kosten anfallen. Die Höhe des maximal zulässigen Förderbetrags beträgt 2.500 Euro. Eine erneute Förderung derselben Wohnung für eine andere Modernisierungsmaßnahme ist frühestens nach Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf den Abschluss der baulichen Maßnahme folgt, zulässig.

Konditionen 
Der Förderzeitraum für das zinsvergünstigte Darlehen beträgt maximal fünfzehn Jahre. Die Zinssätze liegen bis zum 5. Jahr bei 2,5 Prozent pro Jahr und steigen jeweils im 6. und 11. Jahr an. Das Darlehen ist vertraglich mit mindestens 1 % zu tilgen. Das Land verbürgt dieses Darlehen. 

Finanzierung auf einen Schlag - das Volltilgerdarlehen

Finanzierung auf einen Schlag - das Volltilgerdarlehen

Das Volltilgerdarlehen, manchmal von Banken auch Konstantdarlehen genannt, bietet eine Finanzierung über die gesamte Laufzeit. Es unterscheidet sich aber deutlich von den Konstantdarlehen der Bausparkassen.Finanzierung auf einen Schlag - das Volltilgerdarlehen
 
Bausparförderung: Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

Bausparförderung: Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

Die staatliche Bausparförderung und die Arbeitnehmersparzulage haben zum Ziel, vor allem Arbeitnehmern mit geringeren Einkommen beim Kapitalaufbau für den Kauf oder Bau einer Immobilie bzw. beim Sparen zu fördern. Beide Fördermittel lassen sich kombinieren. Bausparförderung: Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage
 
Haus ohne Euro - Fremdwährungsdarlehen

Haus ohne Euro - Fremdwährungsdarlehen

1,6 %, 1,8 % so lauten die marktschreierischen Konditionen für Darlehen in fremden Währungen. Doch sind Fremdwährungsdarlehen wirklich so gut, wie sie scheinen? Einige Risiken lauern bei der Finanzierung. Nur für wenige Häuslebauer oder Immobilienerwerber dürften die Angebote tatsächlich interessant sein.Haus ohne Euro - Fremdwährungsdarlehen
 
 

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