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22.09.2011 - Baufinanzierung
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Förderprogramme Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit keine Wohnraumförderung für Privatpersonen. die selbst genutztes Wohneigentum neu bauen oder kaufen. Stattdessen fördert das Land die Modernisierung und Instandsetzung von vorhandenem Wohnraum. Für Selbstnutzer und Vermieter hat sie das Programm „Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren“ aufgelegt. Zuständig für die Bauförderung ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale die Bauförderung.

Förderfähige Maßnahmen
Für folgende Maßnahmen können Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, oder Vermieter eine Unterstützung erhalten: 
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  • Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum
  • Maßnahmen zur Schaffung von barrierefreien Wohnungen
  • Nachträglicher Anbau bzw. Ersatz von Balkonen
  • Dachaufbau nach einem partiellen Gebäuderückbau
  • Wiederherstellung von Außenanlagen nach einem partiellen Gebäuderückbau
  • Nachrüstung von Personenaufzügen (bei Gebäuden, die überwiegend für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen dienen)
Einen Antrag stellen können Eigentümer, deren Grundstücke mit Miet- und Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebaut sind. Das Objekt muss vor dem 1. Januar 1949 fertiggestellt worden sein und in einem innerstädtischen Altbauquartier stehen. Das Gebiet, in dem sie sich befinden muss, außerdem als „Ober- oder Mittelzentren“ definierten Städten oder eine Stadt mit mehr als 10.000 Einwohnern sein. 

Höhe der Förderungen
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens, dessen Höhe vom Vorhaben abhängt:
  • Modernisierung/Instandsetzung: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.000 EUR pro m² Wohnfläche, höchstens für zuwendungsfähige Ausgaben bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit, also maximal 24.000 Euro. Für Selbstnutzer gibt es noch ein Kinderzusatzdarlehen bis zu 3.000 Euro je Kind.
  • Barrierefreies Wohnen: bis zur Höhe der Mehrausgaben, höchstens bis zu 250 Euro pro qm Wohnfläche.
  • Balkonanbau/-ersatz: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 130 Euro pro qm Wohnfläche, höchstens für zuwendungsfähige Ausgaben von bis zu 8.000 Euro je Wohneinheit, also maximal 3.200 Euro.
  • Dachaufbau: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 300 Euro pro qm Bruttogrundfläche des zu überdachenden letzten Geschosses.
  • Wiederherstellung Außenanlagen: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 50 Euro pro qm Wohnfläche, höchstens für zuwendungsfähige Ausgaben von bis zu 3.000 Euro je Wohneinheit, also maximal 1.200 Euro.
  • Nachrüstung von Personenaufzügen: 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 100.000 Euro pro Aufzug, also maximal 40.000 Euro.
Darlehenskonditionen
Die Zinsen für das Darlehen betragen jährlich 2 %. Für die ersten drei Jahre nach Auszahlung braucht der Kreditnehmer keine Tilgungen zu leisten, ab dem vierten Jahr muss er 2 % tilgen. Für das Darlehen fällt ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,5 % der Darlehenssumme an, die jährlichen Verwaltungskosten betragen 0,65 % des jeweiligen Restdarlehens. Nach Abschluss des Vertrags erhält der Kreditnehmer das Darlehen in zwei Raten ausgezahlt: 30 Prozent zahlt die Förderstelle, wenn die Hälfte der geförderten Baumaßnahme abgeschlossen ist, die restlichen 70 Prozent nach Beendigung. Die Fertigstellung des Vorhabens sollte möglichst innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung der Fördermittel erfolgen.


Modernisierungskredite - wenn das Haus renoviert werden soll

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Irgendwann möchten die meisten Haus- oder Wohnungseingetümer ihr trautes Heim wieder auf Vordermann bringen. Da heutzutage Modernisierungen oder auch Renovierungen teuer sind, braucht der Eigentümer hierfür meist einen Kredit.Modernisierungskredite - wenn das Haus renoviert werden soll
 
Ökologisch bauen und modernisieren

Ökologisch bauen und modernisieren

Aufgrund der steigenden Brennstoff- und Energiepreise erscheint vielen Bauwilligen die Finanzierung eines Eigenheims als unkalkulierbares Risiko. Für umweltbewusste Bauvorhaben gibt es jedoch staatliche Fördermittel. So schlägt der Bauherr zwei Fliegen mit einer Klappe: Er reduziert sowohl seine zukünftigen Energie- als auch seine Finanzierungskosten.Ökologisch bauen und modernisieren
 
Aufpassen bei der Wohngebäudeversicherung

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Die Wohngebäudeversicherung ist die essenzielle Versicherung für Hauseigentümer. Mitenthalten ist die Feuerrohbauversicherung, die für Bauherren, insbesondere auch für die Finanzierung wichtig ist. Wie das Versicherungsanalyse-Unternehmen Franke und Bornberg ermittelte, gibt es doch erhebliche Unterschiede beim Versicherungsschutz.Aufpassen bei der Wohngebäudeversicherung
 
 

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