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09.05.2011 - Baufinanzierung
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Förderprogramme für Bauherren in Baden-Württemberg - Teil 3

Neben der Landeswohnraumförderung bietet das Land Baden-Württemberg für Bau- und Kaufwillige zwei spezielle Förderungen. Im Rahmen des Programms "Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien" unterstützt die L-Bank den Einbau von heiztechnischen Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien mit einem zinsverbilligten Darlehen.

Förderfähige Vorhaben
Einen Antrag auf das Darlehen können Eigentümer oder Erwerber einer Immobilie mit bis zu drei Wohneinheiten stellen, die mindestens eine der Wohneinheiten selbst bewohnen. Für folgende Vorhaben gibt es Geld:
  1. Solarthermische Anlagen zur kombinierten Warmwassererzeugung und Raumheizung mit einer Fläche von mindestens 9 qm bei Flachkollektoren und 6 qm bei Vakuumröhrenkollektoren, gegebenenfalls inklusive des Einbaus von Zentralheizungen auf Basis von Gas/ Öl
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Gefördert werden die Kosten für die Anlagen und die unmittelbar damit verbundenen Maßnahmen, welche von einem Fachunternehmen durchgeführt werden müssen. Nicht gefördert werden Eigenleistungen, Eigenbauanlagen, Prototypen sowie gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlichen, gebraucht erworbenen Anlageteilen. Erhält der Bauherr Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen, verringern sich die förderfähigen Kosten um diese Summe.

Das Darlehen - die Konditionen
Die L-Bank gewährt für die genannten Vorhaben ein Darlehen, das einen Betrag von mindestens 5.000 Euro umfasst. Der Höchstbetrag für eine Wohneinheit liegt bei 50.000 Euro. Bei Neubauten findet eine Auszahlung von 100 Prozent, bei Bestandsimmobilien in Höhe von 96 Prozent statt. Es gibt Darlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren bei zwei tilgungsfreien Anlaufjahren oder mit einer Laufzeit von zehn Jahren bei einem tilgungsfreien Jahr. Verbilligt wird der Kredit für den Zeitraum der ersten Zinsfestschreibung, wenn diese länger als zehn Jahre dauert, findet eine Neuberechnung nach diesem Zeitraum statt. Die Zinszahlungen fallen vierteljährlich zum Quartalsende an. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit zahlt der Kreditnehmer vierteljährlich gleichbleibende Annuitäten, also die Summe aus Zins- und Tilgungsbeträgen. Er hat das Recht, jederzeit die Gesamtsumme oder Teilbeträge kostenfrei an die Bank zurückerstatten. Besichert werden die Darlehen banküblich, in der Regel durch Grundschulden. Für das Programm fällt keine Bereitstellungsprovision an. Über die Verwendung der Fördermittel muss nach Abschluss der arbeiten Auskunft gegeben werden.

Antragstellung und Auszahlung
Den Antrag auf die Förderung stellt der Kreditinteressent über seine Hausbank. Vor Beginn des Bauvorhabens muss er bei dieser ein Finanzierungsgespräch geführt haben, das aktenkundig ist, und außerdem dort einen Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme einreichen. Als Vorhabensbeginn gilt die Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen oder der Kauf von Baumaterialien. Aufträge zur Planung des Vorhabens, beispielsweise an einen Architekten, gelten nicht als Vorhabensbeginn. Anschließend reicht das Kreditinstitut den Antrag innerhalb der nächsten drei Monate bei der L-Bank ein. Um das Darlehen abzurufen, stellt die Hausbank einen Auszahlungsantrag bei der L-Bank und leitet die Mittel dann an den Darlehensnehmer weiter. Summen bis 20.000 Euro zahlt die L-Bank in einem Betrag nach Abschluss des Vorhabens aus, liegt der Betrag darüber, kann der Kreditnehmer ihn auch in zwei Teilbeträgen abrufen.

Kombination mit anderen Programmen
Das zinsverbilligte lässt sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren, insbesondere mit: 
  1. Darlehen im Rahmen der Landeswohnraumförderung
  2. LB-Bank-Darlehen aus dem Programm "Wohnen mit Kind"
  3. Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm
  4. KfW-Darlehen aus dem Programm "Energieeffizientes Bauen"
  5. Zuschüsse des Bundes nach den "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuer-barer Energien im Wärmemarkt".
Schenkungen für Finanzierung nutzen

Schenkungen für Finanzierung nutzen

Zu Anfang nächsten Jahres steht eine Reform des Erbschaftssteuerrechts an. Wer seine Verwandten gern bei der Finanzierung des Eigenheims unterstützen möchte, sollte sich beeilen. Zwar gelten zukünftig für direkte Nachkommen höhere Freibeträge, doch werden beispielsweise die Beträge für Nichten und Neffen oder Geschwister beschnitten.Schenkungen für Finanzierung nutzen
 
Kreditzinsen - nominal und effektiv

Kreditzinsen - nominal und effektiv

Wer einen Kredit aufnehmen will, der muss sich mit den unterschiedlichen Zinsangaben auseinandersetzen. Zins ist nicht gleich Zins. Banken weisen in der Regel zwei Zinstypen aus: den Nominalzinssatz und den Effektivzinssatz. Beide Varianten sind für Darlehensnehmer, vor allem beim Angebotsvergleich, von Bedeutung.Kreditzinsen - nominal und effektiv
 
Lohnt sich Photovoltaik?

Lohnt sich Photovoltaik?

Der Bundesverband Solarwirtschaft zählte im April 2012 rund 1,1 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland. Bereits vier Prozent der Stromversorgung besteht aus Sonnenenergie – Tendenz steigend. Gerade viele Hauseigentümer versprechen sich vom eigenproduzierten Solarstrom einen finanziellen Vorteil. Ob eine Anlage zum Erfolg wird, hängt aber von verschiedenen Aspekten ab. Lohnt sich Photovoltaik?
 
 

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