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30.05.2009 - Baufinanzierung
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Förderprogramme für Bauherren in Hessen - Teil 2

Für Erwerber einer gebrauchten Immobilie zur Selbstnutzung stellt das Land Hessen über die Landestreuhandstelle das zinsgünstige HessenDarlehen zum Erwerb von Gebrauchtimmobilien zur Verfügung. An der Förderung beteiligt sich die KfW Förderbank mit Mitteln aus dem "KfW-Wohneigentumsprogramm". Eigentümer, die ihre vorhandene selbst genutzte Immobilie behindertengerecht umbauen wollen, können außerdem Zuschüsse erhalten.
 
Die Konditionen des Hessen-Darlehens
Die Voraussetzungen entsprechen weitestgehend denen, die auch für das Hessen-Baudarlehen gelten. Die Höhe des Hessen-Darlehens beträgt maximal 100.000 Euro, insgesamt darf der Betrag nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Bei kinderreichen Familien (ab drei Kindern) kann das Darlehen um weitere 5.000 Euro erhöht werden. Weil das Land Hessen auch eine Bürgschaft vergibt, kann das Förderdarlehen im Grundbuch nachrangig abgesichert werden. Für das Darlehen zahlt der Kreditnehmer einen Zinssatz, der rund 30 Prozent unter dem Kapitalmarktzins liegt. Dieser wird ab dem Zeitpunkt der Darlehenszusage auf zehn Jahre festgeschrieben. Die gesamte Finanzierungsdauer beträgt maximal 35 Jahre. Nach fünf Jahren hat der Immobilienfinanzierer einen Nachweis zu erbringen, dass sein Einkommen die Einkommensgrenzen um nicht mehr als 20 Prozent übersteigt. Andernfalls entfällt die Zinsverbilligung. Die Anfangstilgung kann zwischen 1 und 2 Prozent betragen, bei bis zu zwei tilgungsfreien Jahren. Die Höhe des Tilgungssatzes ist abhängig vom jeweiligen Nominalzins. An weiteren Kosten entstehen dem Darlehensnehmer ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von einem Prozent der Darlehenssumme und gegebenenfalls Bereitstellungszinsen (0,25 Prozent pro Monat ab dem 4. Monat nach Zusage). Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in einer Summe. Finanziert der Darlehensnehmer auch Modernisierungen mit, werden die Beträge dafür anteilig erst nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt. Kombinationen mit anderen Fördermitteln, mit Ausnahme von Mitteln aus dem KfW Wohneigentumsprogramms, sind möglich.

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Grundsätzlich muss das zufördernde Objekt in einem guten Zustand sein. Gebäude die noch saniert oder modernisiert werden müssen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Zuschüsse für einen behindertengerechten Umbau
Wer seine vorhandene Wohnung behindertengerecht umbauen möchte, kann vom Land einen Kostenzuschuss erhalten. Ziel dabei ist es, Wohnraum zu schaffen, der baulich so gestaltet ist, dass behinderte Menschen selbstständig und unabhängig darin leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und die Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. Es werden vorrangig bauliche Veränderungen gefördert, die den Anforderungen der Normen DIN 18024 Teil 1 und DIN 18025 Teil 1 oder 2 entsprechen. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen, die der Verbesserung der Freiflächen, Plätze, Wege und PKW-Stellplätze auf dem Grundstück, der Verbesserung von Toilettenräumen und Bädern, der Beseitigung von Stufen und Schwellen, der Errichtung von Rampen usw. dienen. Für diese und andere Maßnahmen gewährt die Förderstelle einen Kostenzuschuss bis zu 50 Prozent, also maximal 12.500 Euro. Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit. Umbauten, die unter 1.000 Euro Kosten verursachen, werden nicht gefördert. Ebenfalls keinen Zuschuss gibt es für die Erweiterung bestehender Wohngebäude oder für Umbaukosten, die in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden, entstehen. Eine Kombination mit anderen staatlichen Förderprogrammen ist ausgeschlossen oder die Zuschüsse werden entsprechend gekürzt.

Sonderkredite - wenn die Bonität wankt

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Nicht wenige Kreditnehmer, die ein Haus bauen oder kaufen wollen, haben keine „weiße Weste“. Die durch die Schufa ermittelte Bonität zeigt, dass sie auf nicht bezahlten Schulden sitzen. Aufgrund dessen bekommen die Kreditwilligen dann Probleme, überhaupt Fremdkapital für eine Immobilie aufzunehmen, und dies, obwohl manch einer durchaus dazu in der Lage ist.Sonderkredite - wenn die Bonität wankt
 
Flexible Kredite

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In der Vergangenheit mussten sich Bauherren meist auf die Höhe ihrer Rate festlegen und auch Tilgungen außerhalb der eigentlichen Rückzahlungen - also Sondertilgungen - waren bei Hypothekendarlehen mit festem Zinssatz unüblich. Doch diese Zeiten sind längst vorbei.Flexible Kredite
 
Realkredit – schnell zum neuen Haus

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Für manche Selbstständige oder Unternehmer ist es relativ schwierig auf herkömmlichem Weg eine Finanzierung zu bekommen. Der Grund: Banken erwarten eine Einkommenshistorie, am besten mindestens der drei letzten Kalenderjahre.Realkredit – schnell zum neuen Haus
 
 

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