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20.04.2011 - Baufinanzierung
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Förderprogramm Niedersachsen Energetische Sanierung von Wohnraum

Speziell für Reduktion von CO2, Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien wurde dieses Programm Ende des Jahres 2010 aufgelegt. Es richtet sich primär an Hauseigentümer von selbst genutztem Wohnraum, die in älteren Häusern leben.

Förderprogramm
Das Programm unterstützt Hauseigentümer, deren Gebäude vor dem 01.01.1995 fertiggestellt wurde. Folgende Maßnahmen können durch die NBank gefördert werden:
  • Wärmedämmung. Im Fokus stehen hierbei die Isolierung der Außenwände sowie das Einbringen von Wärmedämmung im Dach und oder die gleichzeitige Dämmung der oberen Geschossdecken
  • Der Verbau neuer Isolierfenster
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Entscheidend für die Förderung ist, dass die Grenzwerte der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV)eingehalten werden. Dabei gilt immer die aktuelle Fassung, zurzeit ist die EnEV 2009 gültig, jedoch voraussichtlich ab Juli die neue EnEV 2011. Daher sollten sich Antragsteller beeilen, wenn sie noch im Rahmen der alten Verordnung gefördert werden wollen. 

Sollten im Zusammenhang mit der Wärmedämmung weitere Umbaumaßnahmen am Haus erforderlich sein, so ist auch dies durch den Fördertopf abgedeckt. Hierzu zählen insbesondere die Modernisierung und Verbesserung des Wohnungszuschnitts, die Belüftung und Beleuchtung, Schallschutz, Energieversorgung, die Be- und Entwässerung des Grundstücks, Einbruch- und Diebstahlschutz , Verbesserung der Sanitäranlagen, die Beheizung der Räume sowie die Optimierung der Funktionsabläufe in der Wohnung.

Fördervoraussetzungen
Zentrale Voraussetzung ist, dass das Gebäude vor dem 01.01.1995 errichtet sein muss. Daneben darf der Hauseigentümer gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten. So gilt als maximale Einkommensgrenze ein Plus von 20 Prozent gegenüber dem im Niedersächsischen Wohnungsbaugesetz festgelegten Satz § 3Abs. 2 NWoFG von 29.000 Euro für einen Vierpersonenhaushalt, dies entspräche 35.800 Euro zu versteuerndem Einkommen. Außerdem muss der Eigentümer eine Eigenleistung von 15 Prozent der Gesamtsumme erbringen. Die Baumaßnahme darf noch nicht begonnen sein und bei Förderung „Erneuerbarer Energien“ muss ein Energieberater – Architekt oder Ingenieur – eine Bestätigung über die sachgerechte Verwendung der Fördermittel ausstellen.
 
Förderfähig ist ein Gesamtaufwand ab 10.000 Euro, die Obergrenze liegt bei maximal 75.000 Euro je Wohnung. Die Höchstgrenze für das Darlehen beträgt 40 Prozent der Gesamtkosten. Ausnahmsweise ist auch eine Förderung von 85 Prozent möglich, wenn das gewünschte Darlehen die Summe von 25.000 Euro nicht übersteigt. Die Zinsen belaufen sich je nach Leistungsfähigkeit des Eigentümers auf null respektive 2 Prozent in den ersten zehn Jahren, ab dem 11. Jahr wird der Zinssatz auf 4 Prozent angehoben. Eine Sonderregelung gilt für Darlehen, die über die Grenze der Förderung von 40 Prozent hinausschießen. Grundsätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr von einem Prozent der Darlehenssumme an. Jährlich wird zudem eine Verwaltungsgebühr von 0,5 Prozent erhoben, diese reduziert sich, wenn mindestens die Hälfte des Darlehens zurückgezahlt wurde, auf 0,25 Prozent. Bei Darlehen ab 20.000 Euro muss eine Eintragung ins Grundbuch erfolgen. Die Fördergelder werden grundsätzlich in Raten überwiesen. Die Auszahlung des gesamten Darlehensbetrages muss binnen 15 Monate nach positivem Bescheid zur Förderung erfolgen. Nachträglich kann auch eine Kürzung des Förderbeitrages vorgenommen werden. Der Antrag zur Förderung ist bei den entsprechenden Wohnraumförderstellen (WFS) des Kreises oder der Kommune einzureichen. Aufpassen sollten Antragsteller, dass sie möglichst das neue Formular zu Einkommensberechnung verwenden, Verzögerungen bei der Bearbeitung sind sonst möglich.
 
Eine Alternative zu diesem Programm stellt das Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen dar. Es umfasst einen ähnlichen Förderschwerpunkt, wobei auch bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden können. Es ist analog zu KfW-Programmen ausgestaltet, also mit tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Beleihungsauslauf liegt bei maximal 80 Prozent.
Baufinanzierung für Selbständige und Freiberufler

Baufinanzierung für Selbständige und Freiberufler

Viele Selbstständige und Freiberufler haben es schwerer als Angestellte oder Beamte, eine finanzierende Bank zu finden. Die Messlatte für die Finanzierung liegt meist hoch, da der Verwaltungsaufwand größer ist. Reicht bei Angestellten oder Beamten der Lohn- oder Gehaltszettel als Einkommensnachweis aus, so müssen Selbständige oder manche Freiberufler ihre Bilanzen vorlegen.Baufinanzierung für Selbständige und Freiberufler
 
Förderprogramme Mecklenburg-Vorpommern - Teil 2

Förderprogramme Mecklenburg-Vorpommern - Teil 2

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit keine Wohnraumförderung für Privatpersonen. die selbst genutztes Wohneigentum neu bauen oder kaufen. Stattdessen fördert das Land die Modernisierung und Instandsetzung von vorhandenem Wohnraum mit verschiedenen Programmen. Für Familien speziell hat sie das Programm „Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutzten Wohneigentum durch Alleinerziehende und Familien mit Kindern aufgelegt. Förderprogramme Mecklenburg-Vorpommern - Teil 2
 
Neue Regelung bei Umzugskosten

Neue Regelung bei Umzugskosten

Umzüge können ganz schön ins Geld gehen. Nicht selten sind dann einige Tausend Euro fällig, gerade wenn es sich um einen Familienhaushalt handelt. Doch nun gibt es seit dem 1. August eine steuerliche Neuregelung, die höhere Pauschalen zulässt. Unterschieden werden muss dabei allerdings zwischen beruflich bedingten und privaten Umzügen.Neue Regelung bei Umzugskosten
 
 

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