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24.06.2009 - Baufinanzierung
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Den Kredit absichern

Stirbt während der Finanzierung eines Eigenheims der Hauptverdiener der Baufamilie, sitzt die Familie weiterhin auf dem Schuldenberg und muss unter Umständen das Eigenheim verkaufen. Um sich vor diesem Risiko zu schützen, sollte der Bauherr eine Risikolebensversicherung oder Restschuldversicherung haben. In der Regel erwarten auch die Kreditgeber, dass der Darlehensnehmer eine solche Police abschließt.

Im Todesfall wird die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung an die Hinterbliebenen ausgezahlt und diese kann damit die Restschuld des Kredites tilgen. Die Versicherungssumme bleibt während der gesamten Laufzeit - unabhängig von der Restfinanzierungssumme - gleich. Das hat den Vorteil, dass im Ernstfall nicht nur das Restdarlehen, sondern auch zusätzlich entstehende Kosten abgedeckt werden können. Es sollten sich nach Möglichkeit beide Ehepartner versichern. Sie können auch eine so genannten Risikolebensversicherung auf verbundene Leben abschließen. Das ist günstiger als zwei separate Einzelverträge - die Versicherungssumme ist dann aber nur einmal, und zwar bei Tod des Erstversterbenden, fällig.
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Eine spezielle Form der Risikolebensversicherung ist die Restschuldversicherung. Bei dieser fällt die Versicherungssumme jährlich oder monatlich von der Anfangsversicherungssumme bis auf null zum Zeitpunkt des Ablaufs der Finanzierung. Es gibt zwei Varianten: Bei der linear fallenden Variante sinkt die Summe jährlich um einen konstanten Betrag. Dies hat den Nachteil, dass die Versicherungsleistung nicht genau in gleichem Maße abnimmt wie die das Restdarlehen und dass so Lücken im Versicherungsschutz entstehen. Das wird bei der zweiten Form der Restschuldversicherung vermieden, denn bei dieser passt sich der Versicherungsschutz jährlich genau an den Tilgungsplan an. Somit hat der Bauherr die Garantie, dass die Versicherung die Restschuld im Todesfall auch vollständig abdeckt.

Der an den Tilgungsplan angepasste Versicherungsschutz ist etwas teuer als der linear fallende. Beide Varianten sind jedoch günstiger als eine reine Risikolebensversicherung. Der Nachteil einer Restschuldversicherung besteht darin, dass keine Mittel bleiben, mit denen die unvorhergesehenen Zusatzkosten, die bei Tod des Hauptverdieners entstehen, ausgeglichen werden können. Löst beispielsweise die Familie das Restdarlehen mit der Summe der Risikolebensversicherung vorzeitig ab, stellt die Bank für die entgangenen Zinsen außerdem eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung, die bei einer noch hohen Restsumme schnell einen fünfstelligen Eurobetrag ausmachen kann.

Im Rahmen einer Restschuldversicherung können in der Regel zusätzlich auch die Risiken Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit zusätzlich abgesichert werden. Wird der Versicherte berufsunfähig oder arbeitslos, zahlt der Versicherer dann die restlichen Raten des Kredites. Davon ist jedoch abzuraten, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel nur bis zum Ende der Zinsbindungszeit. Dann steht der Bauherr ohne Schutz da und muss sich, aufgrund seines höheren Alters, zu ungünstigeren Konditionen neu versichern. Er sollte daher von vorneherein über eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen. Auch der Versicherungsbaustein Arbeitslosigkeit ist nicht empfehlenswert, da der Versicherer im Falle des Jobverlusts meist nur für einen begrenzten Zeitraum leistet, beispielsweise für zwölf Monate.
1a und 1b - so werden Hypotheken sortiert

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