Baufinanzierung - Baufi Journal, News und Wissenswertes
| 17.11.2010 - Baufinanzierung |
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Bausparförderung: Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage
Die staatliche Bausparförderung und die Arbeitnehmersparzulage haben zum Ziel, vor allem Arbeitnehmern mit geringeren Einkommen beim Kapitalaufbau für den Kauf oder Bau einer Immobilie bzw. beim Sparen zu fördern. Beide Fördermittel lassen sich kombinieren.
Wer über einen Bausparvertrag verfügt, kann vom Staat die Wohnungsbauprämie in Höhe von maximal 45,06 Euro (Verheiratete 90,11 Euro) pro Jahr erhalten. Dies entspricht 8,8 Prozent des zu fördernden maximalen Sparbetrages von 512 Euro (1.021 Euro). Das Geld wird vom Finanzamt jährlich für höchstens 10 Jahre direkt auf das Bausparkonto überwiesen.
Für Verträge, die seit 2009 abgeschlossen wurden, gilt grundsätzlich, dass nur noch derjenige Anspruch auf die Prämie hat, der zukünftig das Guthaben von Bausparverträgen nachweislich einer „wohnwirtschaftlichen Verwendung“ zuführt. Darunter ist der Erwerb eines Grundstückes, eines Wohnhauses oder einer Wohnung, Umbau oder Renovierung eines Wohngebäudes, Modernisierung einer Mietwohnung, der Bau eines Hauses, der Ausbau bzw. die Erweiterung einer Wohnung oder eines Wohnhauses oder die Ablösung von Baudarlehens zu verstehen. Ausnahme: Hat der Bausparer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann er frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss frei über die Bausparsumme verfügen. Außerdem gelten bestimmte Härtefallregelungen. Ledige, die pro Jahr über mehr als 25.600 Euro zu versteuerndes Einkommen (Verheiratete über mehr als 51.200 Euro) im Jahr verfügen, erhalten keine Wohnungsbauprämie.
Arbeitnehmersparzulage
Für das Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen können Arbeitnehmer Zulagen aus zwei verschiedenen Fördertöpfen erhalten. Zahlt ein Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber den zulagenbegünstigten Höchstbetrag von nun 470 Euro vermögenswirksam in einen Bausparvertrag ein, gibt der Bund die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 Prozent auf die jährliche Sparleistung – also bis zu 43 Euro – dazu. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer die Förderung einer weiteren Anlage mit Beteiligungsform, also beispielsweise einen Aktienfonds, beantragen. Hier beträgt die Förderhöhe 18 Prozent auf die maximal geförderte Summe von 400 Euro und ergibt so eine Zulage von 72 Euro pro Jahr. Eine Voraussetzung um in den Genuss der Zulagen zu kommen besteht darin, dass der Sparer die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet – alleinstehende Arbeitnehmer dürfen nicht mehr als 17.900 Euro im Jahr verdienen, verheiratete nicht mehr als 35.800 Euro.
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Bausparförderung doppelt kassieren
Die doppelte Förderung eines Sparbetrages mit Bausparprämie und Arbeitnehmersparzulage ist grundsätzlich nicht möglich, allerdings können Sie beide Zulagen nutzen, wenn Sie jährlich innerhalb eines Bausparvertrag zusätzlich zu den 512 Euro noch 470 Euro ansparen. Ledige kassieren so eine maximale staatliche Förderung von insgesamt 87,36 Euro, Verheiratete von 174,72 Euro. Eine andere Möglichkeiten beide Förderungen zu erhalten besteht darin, zwei Bausparverträge abzuschließen.
Welche Fördermöglichkeiten bestehen, wenn der Sparer alle Vertragsformen abschließt, zeigt die folgende Übersicht:
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1. Bausparvertrag
Wohnungsbauprämie
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2. Bausparvertrag
Arbeitnehmersparzulage
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Vertrag bspw. Aktienfonds
Arbeitnehmersparzulage
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Förderfähiger Maximalbetrag
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512 (1.024) Euro pro Jahr
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470 (940) Euro pro Jahr
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400 (800) Euro pro Jahr
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Förderhöhe
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8,8 %
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9 %
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18 %
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Maximale Förderung Euro
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45,06 (90,12) Euro
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42,30 (84,60) Euro
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72 (144) Euro
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Einkommensgrenzen
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25.600 (51.200) Euro
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17.900 (35.800) Euro
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17.900 (35.800) Euro
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* Zahlen in Klammer geben die Beträge für Verheiratete an.
Fazit: Die Beträge dieser Förderungen sind nicht berauschend hoch. Doch da der Sparer sie sich nicht vor Ablauf der festgelegten Frist auszahlen lassen kann, kommt doch eine erfreuliche Summe zusammen. Damit lassen sich beim Kauf der Immobilie beispielsweise die Nebenkosten wie Notar- und Grundbuchamtgebühren bestreiten.