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13.01.2012 - Baufinanzierung
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Wenn das Bauspardarlehen zuteilungsreif ist

Den Bausparvertrag zur Finanzierung der Immobilie einzusetzen ist nicht so unkompliziert, wie viele glauben. Ist der Vertrag zugeteilt, vergehen noch einige Monate, ehe der Bausparer tatsächlich über das Darlehen verfügen kann. Zuvor muss er noch eine Bonitätsprüfung durchlaufen und sollte die Annahme des Darlehens erst erklären, wenn er das Geld auch wirklich benötigt.

 

Zuteilung erfolgt nicht sofort

Nach der Ansparphase ist es schließlich soweit: Der Bausparer erhält von der Bausparkasse die Nachricht, dass sein Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Doch auf das Bauspardarlehen hat er trotzdem nicht sofort Zugriff. Denn die Zuteilung erfolgt nicht automatisch sofort, sondern nach und nach unter allen Bausparern, die diese Phase erreicht haben – sie kann sich über einen Zeitraum von drei bis neun Monaten hinziehen. Wann die Kasse den Bausparvertrag tatsächlich zuteilt, hängt auch davon ab, wie viel Geld ihr an bestimmten Zuteilungsterminen zur Verfügung steht. Darauf haben in erster Linie die Spar- und Tilgungstreue der Kunden und die Höhe und Menge der neuabgeschlossenen Bausparverträge Einfluss. Für Bausparer bedeutet dies: Wer das Bauspardarlehen für den Bau oder Erwerb einer Immobilie verwenden möchte, muss diese Wartezeiten berücksichtigen und sollte das Darlehen erst konkret einplanen, wenn der Vertrag zuteilungsreif ist und die Gelder in Kürze zur Verfügung stehen.

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Auch die Bausparkasse prüft Bonität

Die Zuteilungsreife sagt zunächst auch lediglich aus, dass der Bausparer von der Anspar- in die Darlehensphase wechseln darf. Sie hat nicht automatisch zur Folge, das der Bausparer ein Darlehen von der Bausparkasse erhält. Denn allein durch den Abschluss des Bausparvertrags sichert sich der Bausparer noch keinen Anspruch auf ein Darlehen. Zunächst durchläuft er, wie jeder Kreditnehmer, eine Bonitätsprüfung. Und diese nimmt die Bausparkasse nach der Ansparphase vor. Selbst wenn der Sparer also fleißig Jahre eingezahlt hat, muss er dem Kreditgeber seine Zahlungsfähigkeit detailliert nachweisen – in Form von Einkommensnachweisen, Eigenkapitalbelegen, Aufstellungen zu geplanten Eigenleistungen usw. – oder entsprechende Sicherheiten zur Verfügung stellen. Gibt es Unstimmigkeiten in der Finanzierungsplanung oder erweist sich das Darlehen für die Bausparkasse als zu riskant, kann diese die Auszahlung des Darlehens ganz oder zum Teil ablehnen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Bausparer über ein so geringes Einkommen verfügt, dass er mehr als die Hälfte seiner Einnahmen für die Rückzahlung seiner Immobilienfinanzierung einsetzen müsste.

 

Darlehen sollte zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehen

Den Zeitpunkt der Annahme des zugeteilten Bausparvertrages sollte der Bausparer gut abwägen. Denn sobald er die Annahme erklärt hat, können schon Zinsen fällig werden. Dies ist bei vielen Tarifen der Fall. So zahlt der Bausparer entweder Zinsen auf die abgerufene Darlehenssumme an oder aber Bereitstellungszinsen. Letztere erhebt die Kasse für die Bereithaltung noch nicht ausgezahlter Kreditmittel ab einem vereinbarten Zeitpunkt, der je nach Anbieter beispielsweise nach zwei Monaten oder sechs Monaten erreicht ist. Die Bausparkasse verlangt diese quasi als Entschädigung, weil sie sich die bereitgehaltene Darlehenssumme selbst von ihren Kunden oder andern Banken leiht. Benötigen Bausparer das Geld noch nicht sofort, weil der Baubeginn erst in einigen Monaten erfolgt oder die neue Eigentumswohnung noch nicht bezugsfertig ist, sollten sie mit der Zustimmung zur Zuteilung noch entsprechend lange warten. Hierzu reicht es aus, nicht weiter aktiv zu werden, sondern die vereinbarten Sparraten einfach weiter einzuzahlen.

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